Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 17. Mai 2020
13.02.2020
Geändertes Prozedere bei der Wahl des Bezirksstatthalters Für die Erneuerungwahlen der Bezirksbehörden vom Mai 2020 ergibt sich durch das neue Gemeindeorganisationsgesetz (in Kraft seit 30.6.2018) eine Änderung in Bezug auf die Wahl des Bezirksstatthalters. Bis anhin wurde der Bezirksstatthalter durch die Volkswahl bestimmt, auf eine Amtsdauer von nur zwei Jahren. Die Funktion des Bezirksstatthalters wird es weiterhin geben, neu wird dieser aber aus dem Kreis der für 4 Jahre gewählten Bezirksräte bestimmt. Der Bezirksrat konstituiert sich selbst im Bezug auf diese Funktion. Bei den anstehenden Erneuerungswahlen werden 4 Bezirksräte, der Säckelmeister und der Bezirksammann gewählt. Die Präsidialkommission, das sogenannte Büro des Bezirksrats, wird es ebenfalls weiterhin geben. Die Kommission besteht aus Bezirksammann, Bezirksstatthalter, Säckelmeister und Landschreiber. Gemäss Gemeindeorganisationsgesetz kann dieser Kommission die Vorbereitung einzelner Geschäfte übertragen werden. Ihre Aufgabe im Bezirk Einsiedeln ist es, die Bezirksratssitzungen vorzubereiten, Geschäfte strategisch auszurichten und ressortübergreifend zu koordinieren. Die Kommission nimmt weitere Aufgaben im Controlling und im Personalwesen wahr. gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz vom 15.10.1970: Am Sonntag, 17. Mai 2020, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen:
Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
4 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
Landschreiber (Amtsdauer 4 Jahre)
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
Bezirksgerichtspräsidium (Amtsdauer 4 Jahre)
6 Mitglieder des Bezirksgerichts (Richter, Amtsdauer 4 Jahre)
Vermittler (Amtsdauer 4 Jahre)
Vermittler-Stellvertretung (Amtsdauer 4 Jahre)
Kantonsrichter (Amtsdauer 4 Jahre)
Termine
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung: Donnerstag, 12. März 2020, 09.00 Uhr
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 21. Juni 2020 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang: Mittwoch, 20. Mai 2020, 9.00 Uhr Einsiedeln, 28. Februar 2020