Frühling

sonneruntergang winter
einsiedeln
kloster
walti einsiedeln
weihnachtsmartk 2 bearbeitet

Schulhaus Kornhausstrasse: Entscheid Verwaltungsgericht

21.11.2019

Beschwerde des Bezirks Einsiedeln durch Verwaltungsgericht teilweise anerkannt

Das Verwaltungsgericht anerkennt bei der Aufstockung des Schulhauses Kornhausstrasse eine grössere Fläche an neu erstelltem Schulraum als subventionsberechtigt. Eine ausserordentliche Dringlichkeit des Bauvorhabens konnte es beim verfrühten Baubeginn jedoch nicht sehen.

Subventionsberechtigung für grösseren Raumumfang anerkannt
Weil für die Erstellung von zusätzlichem Schulraum an der Kornhausstrasse auch Räumlich-keiten des bestehenden 1. Obergeschosses mit einbezogen wurden, anerkannte das Bildungs-departement nur für eine Fläche von 240 m2 einen Beitragsanspruch, da sich der Aufwand nicht auf einen kompletten Neubau beziehe. Demgegenüber spricht das Verwaltungsgericht nun für eine Subventionsberechtigung für insgesamt drei Schulzimmer und verschiedene Gruppenräume mit einer Fläche von 315 m2 (von insgesamt 340m2) aus. Gemäss Bildungsdepartement wären nur 2 Schulzimmer und die Gruppenräume subventionsberechtigt gewesen.

Dringlichkeit nicht anerkannt
Die Dringlichkeit des Baubeginns war für den Bezirk Einsiedeln durch den von allen Parteien  unbestrittenen Bedarf an zusätzlichem Schulraum gegeben. Für den Bezirk stand im Vorder-grund, der Schule Einsiedeln möglichst schnell den  benötigten Schulraum zur Verfügung zu stellen, um die Mietlösung von Schulraum im Quadrakorn auflösen zu können. Auch durfte der laufende Schulbetrieb durch die Aufstockung keinesfalls beeinträchtigt werden. Dies war nur durch einen Baubeginn in den Sommermonaten zu gewährleisten, weil dann die lärmintensivsten Arbeiten in die Herbstferien fielen. Die Aufstockung Kornhausstrasse konnte termin- und kostentreu innert Jahresfrist im August 2019 für den Schulbetrieb freigegeben werden. Vom Bildungsdepartement wie auch vom Verwaltungsgericht wurden für den Baubeginn  allerdings keine Gründe von ausserordentlicher Dringlichkeit anerkannt. Demgemäss hätte der Bezirk Einsiedeln  eine erhebliche Verlängerung der Bauzeit sowie teure Mietlösungen von Schulraum weiterhin in Kauf nehmen müssen.

Subventionskürzung ausgesprochen
Der Baufreigabe durch das Bildungsdepartement komme eine lenkende Funktion zu, die nicht eingeschränkt werde dürfe. Soweit die Begründung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der Subventionskürzung. Nicht weiter berücksichtigt wurde, dass dem Bildungsdepartement mit dem Einreichen des „Gesuchs um definitive Beitragszusicherung“ im Juni 2018 bereits alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorlagen. Ausschlaggebend war allein der Umstand, dass beim Baubeginn im August 2018 formell die Phase III noch nicht abgeschlossen war und somit noch keine definitive Beitragszusicherung vorlag. Das Urteil erhöht die Subventionsberechtigung um 75 m2 auf eine Fläche von 315 m2, nimmt aber eine Kürzung der Subventionen um 50 Prozent wegen Verletzung der Verfahrensvorschriften vor. Der Kantonsbeitrag lautet mit dem Urteil neu auf 120‘487 Franken. Vor der Beschwerde war der Beitrag auf 92‘000 Franken festgelegt worden.

Pausenplatz hält Richtraumprogramm ein
Festgehalten wurde vom Verwaltungsgericht auch, dass die Grösse des Pausenplatzes mit seinen verschiedenen Bereichen wie Spielplatz, Pausenplatz und gedecktem Platz insgesamt die Anforderungen des Richtraumprogrammes erfüllt. Der zusätzlichen Bedarf, der durch die Aufstockung entstand, war bereits im Vornherein vollumfänglich abgedeckt. Die Angaben des Bezirks zu den verschiedenen  Aussenplatzbereichen lassen sich anhand des eingereichten Umgebungsplans verifizieren. Da jedoch nur geringe Kosten für die Gestaltung des neuen Pausenplatzes anfielen, konnten hierfür auch keine Subventionsansprüche geltend gemacht werden.


Mehr zum Thema:

Icon (64 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
%vep6rwh-alf/tun8ngt6@bc8ezb(iru9kev/ina3sif#eds+elu/n.f&cha

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
1scl+hur1lvn7ero.wac0ltp3uns4g@o7bel,zit-rkf5eic8nss&iem-dez0lns2.cv#hf
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.