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Gegendarstellung zu den Kosten einer festen Verfugung auf dem Platz im Platz

11.11.2019
Zu den Antworten des Bildungsdepartements auf die Kleine Anfrage
Gegendarstellung zu den Kosten einer festen Verfugung auf dem Platz im Platz
 
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage und der Medienmitteilung aus dem Bildungsdepartement werden die Kostenfolgen einer 
gemörtelten Verfugung  auf dem Platz im Platz angeführt. Diese Aussagen sind nicht korrekt. Die Kostenfolgen einer festen Verfugung, wie der Bezirk sie vorsah, fallen im Unterhalt deutlich geringer aus als die einer losen Sandverfugung. Der Bezirk Einsiedeln wünscht, dass sich alle Beteiligten an die Fakten halten.
 
Seit dem Antrag zur Aufhebung des Baustopps an den Regierungsrat von Anfang Oktober wartet der Bezirk Einsiedeln auf die diesbezügliche Antwort. Aus Rücksicht auf das laufende Verfahren hat sich der Bezirk in der Zwischenzeit nicht weiter zu Fragen der Pflästerung geäussert. Dies obwohl in der Einsiedler Bevölkerung ein sehr grosses Bedürfnis nach weiterführenden Informationen besteht.
 
Die tatsächlichen Kosten der verschiedenen Varianten der Verfugung
„Ebenfalls kostengünstig und einfach zu bewerkstelligen ist das allfällige ‚Nachsanden‘ “ ist in der Antwort des Bildungsdepartementes zu lesen. Diese Aussage kann so nicht stehen gelassen werden. Der Bezirk Einsiedeln ist zu dieser Frage nicht kontaktiert worden. Gemäss der Expertise von Roman Feusi, Präsident des Verbandes Schweizerischer Pflästerermeister VSP und verantwortlicher Bauführer für die Pflästerung auf dem Haupt- und Klosterplatz, ist zwar die Mörtelvariante in der Erstellung tatsächlich etwas teurer, rund 5%, aber bei weitem nicht viermal teurer. Die einmalig anfallenden 50‘000 Franken (Kloster und Bezirk zusammen) für die feste Verfugung wurden so budgetiert und offeriert sowie durch die Volksabstimmung bestätigt. Der jährliche Unterhalt der Mörtel-Fugen schlägt jedoch nur mit 2‘000 bis 3‘000 Franken zu Buche; dem gegenüber wird beim Unterhalt der gesandeten Verfugung von jährlichen Kosten in der Höhe von bis zu 15‘000 Franken ausgegangen (Vollkostenrechnung Bezirk). Der jährliche Unterhalt der Mörtel-Fugen ist somit 5 bis 7.5 Mal günstiger und nicht wie erwähnt dreimal teurer. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei einer Sandverfugung die Meteorwasserleitungen, Rinnen und Schächte jedes Jahr mindestens einmal jährlich gespült werden müssen. Zu Beginn öfters,  zwei- bis dreimal pro Jahr, da mehr Sand ausgewaschen wird.
 
Fragen der Verfugung in Hinblick auf die Bedeutung des Platzes
Angeführt wird vom Bildungsdepartement wiederum die zweifellos herausragende kulturhistorische Bedeutung des Platzes, die nun wirklich niemand in Abrede stellt. Bezüglich der Fragen der Verfugung gibt dies jedoch noch keinen Massstab und keine Leitlinie vor. Die Aussage, dass durch eine feste Verfugung der Flusskiesel in Mörtel „die Einbindung des ‚Platzes im Platz‘ in den Klosterplatz vollständig aufgegeben“ werde,  kann nicht nachvollzogen werden. Alle bis jetzt ausgeführten und angrenzenden Bereiche sind doch auch fest verfugt. Ob eine „Beeinträchtigung der Wirkung von Klosterplatz und Kloster“ nicht viel eher durch eine ständig mit Sand verschmutzte Oberfläche verursacht würde, bleibe dahingestellt. 
 
Funktionalität des Platzes ist entscheidend
Die Funktionalität eines Platzes ist für einen Bauherrn wie den Bezirk Einsiedeln absolut zentral. Die öffentliche Hand hat den Auftrag und ist der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet, möglichst sicher und nachhaltig zu bauen. Nachhaltig heisst auch, das Material muss beständig sein, es sollen keine Folgekosten generiert werden und der Aufwand zur Instandhaltung muss möglichst gering sein. So sind die vom Bildungsdepartement nur knapp erwähnten Punkte wie „Gefälle, Sicherheit, Festigkeit, Unterhalt, Haftungsfragen und Barrierefreiheit“ für den Bezirk Einsiedeln gerade eben die entscheidenden, zwingend einzuhaltenden Vorgaben. Es sind keine Bagatellen, wenn Menschen auf dem losen Sand ausrutschen. Und auch Menschen mit Beeinträchtigung sollen den Platz, genau eben diesen Platz, mit seiner hohen sakralen Bedeutung, möglichst gut begehen oder befahren können.
 
Der Bezirk Einsiedeln hatte punkto Sicherheit und nachhaltiger Funktionalität des Platzes keinen Aufwand gescheut und die Fachpersonen mit dem grössten Wissensstand und der grössten Erfahrung schweizweit beigezogen. Planer und Unternehmer haben mit grösstmöglicher Sorgfalt nach den geeignetsten Lösungen gesucht, um den Platz so zu erneuern, dass er für viele Jahre uneingeschränkt nutzbar ist.
 
Ein Platz für viele Jahre
Einsiedeln hatte bereits jahrzehntelang ein Flickwerk, einen Platz mit Absenkungen und aufgebrochenen Stellen. Einsiedeln möchte jetzt endlich einen Platz haben, der einheitlich, schlicht, schön und elegant, aber auch funktional ist und der für alle Menschen, alle!, möglichst leicht zugänglich ist.
 
Der Platz im Platz, das Herzstück der Anlage, wäre ohne Baustopp jetzt bereits fertig gebaut. Er würde sich sicher sehr gut präsentieren.
 
Die bereits ausgeführte Pflästerung in der Nordarkade mit geflammten und fest verfugten Kieselsteinen (Flusswacken) bietet sich als Muster für den gesamten Platz im Platz an.
  
Einsiedeln, 11.11. 2019
Bezirkskanzlei Einsiedeln


 

​Provisorische Lösung für den Klosterplatz

Kloster und Bezirk haben zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege eine Interimslösung für die allgemeine Nutzung des Platzes im Platz gefunden, die sowohl den Weihnachtsmarkt auf dem gesamten Platz, wie auch die Durchführung des Einsiedler Welttheaters garantiert. Beide Nutzer des Platzes sind mit der Lösung einverstanden.

Der Platz wird bis Mitte November mit gebundenem Kies komplett ausgewalzt. Eine Musterfläche, die zeigt, wie dies aussehen wird, kann hinter dem Kloster angeschaut werden. Der dortige Fussweg (parallel zur hohen Klostermauer zwischen dem Rossstall und der Birchlistrasse) wurde mit diesem Material erstellt.

Bezirk und Kloster freuen sich, damit schnell eine Zwischenlösung gefunden zu haben, die den Platz bis zur Einigung über die endgültige Lösung für alle Menschen nutzbar macht. Das Material kann hinterher für Wege oder andere Flächen wiederverwendet werden.

Das Kloster freut sich auch über die Spende eines Freundes des Klosters, die diese zusätzlichen Kosten für das Kloster auf seinem Perimeter abdeckt. Die Kosten für den Bezirk belaufen sich auf ca. 60‘000 Franken.

Unter der Voraussetzung, dass für den Platz im Platz eine gemeinsame Lösung gefunden wird, soll dieser im Sommer 2021 fertig gestellt werden. Die übrigen Arbeiten im Perimeter des Bezirks werden bis im Juni 2020 fertiggestellt.

Bezirk Einsiedeln und Kloster Einsiedeln


Auskünfte:
Bezirk:   Kloster:

 
  

Bezirk Einsiedeln: Antrag zur Aufhebung des vorsorglichen Baustopps am Klosterplatz

​Im Sinne einer raschen Klärung des Disputs und um das weitere Verfahren zu beschleunigen, verzichtet der Bezirk Einsiedeln ausdrücklich auf eine Einsprache an das Bildungsdepartement und beantragt direkt vom Regierungsrat die Aufhebung des vorsorglichen Baustopps. Jede weitere zeitliche Verzögerung setzt den geplanten Abschluss der Arbeiten für den 18. April 2020 zusätzlich unter Druck; weiterhin unklar ist, ob der Termin noch eingehalten werden kann. Der Bezirk Einsiedeln verlangt die Durchführung eines Augenscheins vor Ort unter Anwesenheit aller an der weiteren Projektentwicklung beteiligten Personen.
 
Gemäss der Auffassung des Bezirks Einsiedeln sind die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten, den Baustopp, klar nicht gegeben. Auch ohne Einspruch erwartet er von der Aufsichtsbehörde die Feststellung, dass es keinen Verstoss gegen formelles öffentliches Baurecht gibt. Bei einem Baustopp handelt es sich um eine jederzeit widerruf- und abänderbare Anordnung.
 
Fehlende Rechtswidrigkeit – Baustopp nicht gerechtfertigt
Die gesetzlichen Vorschriften für den Natur – und Heimatschutz finden sich im Kanton  Schwyz im Kantonalen Gesetz für den Natur- und Heimatschutz KNHG sowie auch im Planungs- und Baugesetz PBG. Dennoch handelt es sich beim Ortsbildschutz innerhalb der Bauzonen um einen Autonomiebereich der Gemeinden. Die kantonale Denkmalpflege bzw. das Amt für Kultur hat im Gesamtentschied vom 8. Mai 2018 eine eigenständige Beurteilung vorgenommen. Widersprüche zwischen der Beurteilung der kantonalen Fachstelle und der kommunalen Baubewilligungsbehörde sind nicht auszumachen. Die Baubewilligung ist somit formell einwandfrei und die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten sind so sicher nicht gegeben. Die Differenzen ergaben sich erst im Rahmen der Umsetzung der Pflästerarbeiten. Bei der Materialisierung muss sich die kommunale Baubehörde mit den Empfehlungen der Denkmalpflege auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung hat jedoch sehr wohl stattgefunden, unter Berücksichtigung der verschiedensten Aspekte und Blickwinkel.
 
Einbezug der Denkmalpflege klar gegeben und belegt
Eine objektive Betrachtung zunächst des Ablaufs des Baugesuchs- und später des Einspracheverfahrens zeigt auf, dass die Denkmalpflege stets über die Art und Weise der geplanten Ausführungen informiert war. So wurde unter anderem etwa im technischen Kurzbericht vom 22. März 2019 festgehalten:  "Die Pflästerung innerhalb des PiP (ergänzt: Platz im Platz)wird neu komplett mit geschnittenen und sandgestrahlten Flusskieselsteinen erstellt. Somit kann der ganze Platz, im Gegensatz zum Auflageprojekt durch alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, gleichermassen benutzt werden".
Weiter wird im Beschluss-Dispositiv der bezirksrätlichen Baubewilligung verpflichtend festgehalten: „Die Richtlinie „Behindertengerechte Fusswegnetze“ der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen bzw. die SN-Norm 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ sind verbindlich ….umzusetzen“. Diese Norm sieht vor, dass die Fugenbreiten auf lediglich 6 -8 mm zu begrenzen sind. Bei einer Reihenpflästerung mit Flusskieseln von verschiedener Grösse entstehen aber Fugen von bis zu 8 cm Breite. Werden diese Fugen gesandet und vom Regen ausgewaschen, sind faustgrosse Löcher zwischen den Steinen zu erwarten. Daher entspricht eine ungebundene, gesandete Verlegung der Flusskiesel in keiner Weise den Vorgaben der Hindernisfreiheit. Als weitere Argumente gegen Sandfugen sind der enorm höhere Aufwand für den Unterhalt des Platzes, die eingeschränkte Festigkeit, Sicherheit und Rutschfestigkeit sowie Haftungsfragen aufzuführen.
 
Schnelles weiteres Vorgehen zwingend
Der Bezirk Einsiedeln verlangt die rasche Durchführung von Augenscheinnahme und Verhandlung unter der Beteiligung der Vertreter von Bezirk, Kloster, Denkmalpflege und Behindertenorganisationen. Dieser Verfahrensantrag erscheint gerade auch im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeiten nach Aufhebung des Baustopps und in Anbetracht der notwendigen Koordinierung zwischen der Platzgestaltung Bezirk und Kloster zweckmässig und zielführend. Die sofortige Einberufung aller Beteiligten drängt sich zudem auf, da die Fachstelle für hindernisfreie Architektur den Bezirk als Bewilligungsbehörde mit Eingabe vom 17. September 2019 auf eine drohende Abweichung von der bewilligten Ausführung hingewiesen hat.
 
Einsiedeln, 30.9.2019
Bezirkskanzlei Einsiedeln


 

​Stellungnahme Baustopp Klosterplatz

Der Bezirk Einsiedeln nimmt Kenntnis vom vorsorglichen Baustopp beim Klosterplatz Einsiedeln und bestätigt, dass bezüglich der Art der Pflästerung unterschiedliche Ansichten bestehen. Zweifellos bedarf der Klostervorplatz in Einsiedeln mit seiner kunsthistorischen Bedeutung einer besonders sorgfältigen Gestaltung.
 
Bei der Festlegung der Art der Pflästerung ist es, objektiv gesehen, schwierig oder unmöglich, die verschiedenen Ansprüche zwischen Hindernisfreiheit für alle Menschen, Ästhetik, technischer Machbarkeit und Funktionalität vollumfänglich abzudecken. Der Bezirk Einsiedeln hat deshalb eigens für den Platz Lösungen für die Pflästerungen entwickelt, welche möglichst allen Interessen gerecht werden. Von allen Seiten müssen aber auch gewisse Kompromisse gemacht werden.
 
Für den Bezirk Einsiedeln als Bauherrschaft der öffentlichen Hand, hat die Hindernisfreiheit eine sehr hohe Priorität. Dies ist auch vom Gesetzgeber so vorgegeben. Der ganze Platz im Platz, der zentralste und expressivste Bereich des Klostervorplatzes, muss daher möglichst barrierefrei sein und den Zugang zum Frauenbrunnen gewährleisten. Mit einer fugenlosen Pflästerung oder einer fugenlosen Pflästerung in Teilbereichen wäre dies nicht mehr gegeben.
 
Der Bezirk Einsiedeln betont, dass seit den ersten Tagen der Planung bis hin zur Festlegung der Materialien für die Neugestaltung des Platzes, die Denkmalpflege eng in sämtliche Entscheidungsprozesse mit eingebunden war.
 
Der vom Bildungsdepartement verfügte vorsorgliche Baustopp erscheint unverhältnismässig, da gewisse Arbeiten wie etwa die Muldenrinnen sowieso ausgeführt werden müssen und die Fugen der Pflästerung erst am Schluss der Arbeiten eingebracht werden. Der Bezirksrat Einsiedeln wird deshalb noch heute eine Änderung der Verfügung beantragen und innert der 10-Tages-Frist Einsprache erheben. Der Bezirk weist ebenfalls darauf hin, dass bei einer Aufrechterhaltung des Baustopps der planmässige Abschluss der Arbeiten am 18. April 2020 nicht mehr eingehalten werden kann und damit auch die Aufführungen des Welttheaters im Sommer 2020 auf dem Platz möglicherweise gefährdet sind.
 
Bezirkskanzlei Einsiedeln

 

Vorsorglicher Baustopp durch Bildungsdepartement wegen Pflästerung (19.9.2019)


Die Pflästerungen in Diskussion:

Flusskiesel verlegt in Reihenpflästerung.

Rechts die Variante mit fester Verfugung, links die Variante mit loser Sandverfugung. Bei der linken Variante ist mit einer steten Auswaschung des Fugensandes zu rechnen. Die Instandhaltung ist mit hohem Aufwand verbunden.

Durch die lose Verfugung wird die Oberfläche der Pflästerung insgesamt holpriger, die Hindernisfreiheit kann damit nicht gewährleistet werden.

 

Das Baugeschehen auf dem Kloster-/Hauptplatz


Mit den Bauarbeiten zum neuen Haupt- und Klosterplatz wird in Kürze begonnen. Mit der Bauphase I wird am 6. August 2018 gestartet. Die gesamte Fläche zwischen Hauptstrasse/Klosterplatz/Schmiedenstrasse wird in der ersten Phase von den Untergrund- und Belagsarbeiten betroffen sein und ist bis November 2018 nicht befahrbar. Der Zugang zu Café Tulipan, zur Buchhandlung Benzinger sowie zum Restaurant Tulipan ist jederzeit gewährleistet.

 
Die Bauphase II, ab April 2019, umfasst die Treppenanlage um den Marienbrunnen sowie Teile der Haupt- und Ilgenweidstrasse.


Der gesamte Haupt- und Klosterplatz wird in 5 Phasen saniert und neu gepflästert. Der Platz wird ab Mai 2020 der Bevölkerung und den Besuchern in seiner vollen Schönheit wieder zur Verfügung stehen.
    






    
 
 
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