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Bezirk Einsiedeln: Antrag zur Aufhebung des vorsorglichen Baustopps am Klosterplatz

02.10.2019
Im Sinne einer raschen Klärung des Disputs und um das weitere Verfahren zu beschleunigen, verzichtet der Bezirk Einsiedeln ausdrücklich auf eine Einsprache an das Bildungsdepartement und beantragt direkt vom Regierungsrat die Aufhebung des vorsorglichen Baustopps. Jede weitere zeitliche Verzögerung setzt den geplanten Abschluss der Arbeiten für den 18. April 2020 zusätzlich unter Druck; weiterhin unklar ist, ob der Termin noch eingehalten werden kann. Der Bezirk Einsiedeln verlangt die Durchführung eines Augenscheins vor Ort unter Anwesenheit aller an der weiteren Projektentwicklung beteiligten Personen.
 
Gemäss der Auffassung des Bezirks Einsiedeln sind die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten, den Baustopp, klar nicht gegeben. Auch ohne Einspruch erwartet er von der Aufsichtsbehörde die Feststellung, dass es keinen Verstoss gegen formelles öffentliches Baurecht gibt. Bei einem Baustopp handelt es sich um eine jederzeit widerruf- und abänderbare Anordnung.
 
Fehlende Rechtswidrigkeit – Baustopp nicht gerechtfertigt
Die gesetzlichen Vorschriften für den Natur – und Heimatschutz finden sich im Kanton  Schwyz im Kantonalen Gesetz für den Natur- und Heimatschutz KNHG sowie auch im Planungs- und Baugesetz PBG. Dennoch handelt es sich beim Ortsbildschutz innerhalb der Bauzonen um einen Autonomiebereich der Gemeinden. Die kantonale Denkmalpflege bzw. das Amt für Kultur hat im Gesamtentschied vom 8. Mai 2018 eine eigenständige Beurteilung vorgenommen. Widersprüche zwischen der Beurteilung der kantonalen Fachstelle und der kommunalen Baubewilligungsbehörde sind nicht auszumachen. Die Baubewilligung ist somit formell einwandfrei und die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten sind so sicher nicht gegeben. Die Differenzen ergaben sich erst im Rahmen der Umsetzung der Pflästerarbeiten. Bei der Materialisierung muss sich die kommunale Baubehörde mit den Empfehlungen der Denkmalpflege auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung hat jedoch sehr wohl stattgefunden, unter Berücksichtigung der verschiedensten Aspekte und Blickwinkel.
 
Einbezug der Denkmalpflege klar gegeben und belegt
Eine objektive Betrachtung zunächst des Ablaufs des Baugesuchs- und später des Einspracheverfahrens zeigt auf, dass die Denkmalpflege stets über die Art und Weise der geplanten Ausführungen informiert war. So wurde unter anderem etwa im technischen Kurzbericht vom 22. März 2019 festgehalten:  "Die Pflästerung innerhalb des PiP (ergänzt: Platz im Platz)wird neu komplett mit geschnittenen und sandgestrahlten Flusskieselsteinen erstellt. Somit kann der ganze Platz, im Gegensatz zum Auflageprojekt durch alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, gleichermassen benutzt werden".
Weiter wird im Beschluss-Dispositiv der bezirksrätlichen Baubewilligung verpflichtend festgehalten: „Die Richtlinie „Behindertengerechte Fusswegnetze“ der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen bzw. die SN-Norm 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ sind verbindlich ….umzusetzen“. Diese Norm sieht vor, dass die Fugenbreiten auf lediglich 6 -8 mm zu begrenzen sind. Bei einer Reihenpflästerung mit Flusskieseln von verschiedener Grösse entstehen aber Fugen von bis zu 8 cm Breite. Werden diese Fugen gesandet und vom Regen ausgewaschen, sind faustgrosse Löcher zwischen den Steinen zu erwarten. Daher entspricht eine ungebundene, gesandete Verlegung der Flusskiesel in keiner Weise den Vorgaben der Hindernisfreiheit. Als weitere Argumente gegen Sandfugen sind der enorm höhere Aufwand für den Unterhalt des Platzes, die eingeschränkte Festigkeit, Sicherheit und Rutschfestigkeit sowie Haftungsfragen aufzuführen.
 
Schnelles weiteres Vorgehen zwingend
Der Bezirk Einsiedeln verlangt die rasche Durchführung von Augenscheinnahme und Verhandlung unter der Beteiligung der Vertreter von Bezirk, Kloster, Denkmalpflege und Behindertenorganisationen. Dieser Verfahrensantrag erscheint gerade auch im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeiten nach Aufhebung des Baustopps und in Anbetracht der notwendigen Koordinierung zwischen der Platzgestaltung Bezirk und Kloster zweckmässig und zielführend. Die sofortige Einberufung aller Beteiligten drängt sich zudem auf, da die Fachstelle für hindernisfreie Architektur den Bezirk als Bewilligungsbehörde mit Eingabe vom 17. September 2019 auf eine drohende Abweichung von der bewilligten Ausführung hingewiesen hat.
 
Einsiedeln, 30.9.2019
Bezirkskanzlei Einsiedeln


 

​Stellungnahme Baustopp Klosterplatz

Der Bezirk Einsiedeln nimmt Kenntnis vom vorsorglichen Baustopp beim Klosterplatz Einsiedeln und bestätigt, dass bezüglich der Art der Pflästerung unterschiedliche Ansichten bestehen. Zweifellos bedarf der Klostervorplatz in Einsiedeln mit seiner kunsthistorischen Bedeutung einer besonders sorgfältigen Gestaltung.
 
Bei der Festlegung der Art der Pflästerung ist es, objektiv gesehen, schwierig oder unmöglich, die verschiedenen Ansprüche zwischen Hindernisfreiheit für alle Menschen, Ästhetik, technischer Machbarkeit und Funktionalität vollumfänglich abzudecken. Der Bezirk Einsiedeln hat deshalb eigens für den Platz Lösungen für die Pflästerungen entwickelt, welche möglichst allen Interessen gerecht werden. Von allen Seiten müssen aber auch gewisse Kompromisse gemacht werden.
 
Für den Bezirk Einsiedeln als Bauherrschaft der öffentlichen Hand, hat die Hindernisfreiheit eine sehr hohe Priorität. Dies ist auch vom Gesetzgeber so vorgegeben. Der ganze Platz im Platz, der zentralste und expressivste Bereich des Klostervorplatzes, muss daher möglichst barrierefrei sein und den Zugang zum Frauenbrunnen gewährleisten. Mit einer fugenlosen Pflästerung oder einer fugenlosen Pflästerung in Teilbereichen wäre dies nicht mehr gegeben.
 
Der Bezirk Einsiedeln betont, dass seit den ersten Tagen der Planung bis hin zur Festlegung der Materialien für die Neugestaltung des Platzes, die Denkmalpflege eng in sämtliche Entscheidungsprozesse mit eingebunden war.
 
Der vom Bildungsdepartement verfügte vorsorgliche Baustopp erscheint unverhältnismässig, da gewisse Arbeiten wie etwa die Muldenrinnen sowieso ausgeführt werden müssen und die Fugen der Pflästerung erst am Schluss der Arbeiten eingebracht werden. Der Bezirksrat Einsiedeln wird deshalb noch heute eine Änderung der Verfügung beantragen und innert der 10-Tages-Frist Einsprache erheben. Der Bezirk weist ebenfalls darauf hin, dass bei einer Aufrechterhaltung des Baustopps der planmässige Abschluss der Arbeiten am 18. April 2020 nicht mehr eingehalten werden kann und damit auch die Aufführungen des Welttheaters im Sommer 2020 auf dem Platz möglicherweise gefährdet sind.
 
Bezirkskanzlei Einsiedeln

 

Vorsorglicher Baustopp durch Bildungsdepartement wegen Pflästerung (19.9.2019)


Die Pflästerungen in Diskussion:

Flusskiesel verlegt in Reihenpflästerung.

Rechts die Variante mit fester Verfugung, links die Variante mit loser Sandverfugung. Bei der linken Variante ist mit einer steten Auswaschung des Fugensandes zu rechnen. Die Instandhaltung ist mit hohem Aufwand verbunden.

Durch die lose Verfugung wird die Oberfläche der Pflästerung insgesamt holpriger, die Hindernisfreiheit kann damit nicht gewährleistet werden.

 

Das Baugeschehen auf dem Kloster-/Hauptplatz


Mit den Bauarbeiten zum neuen Haupt- und Klosterplatz wird in Kürze begonnen. Mit der Bauphase I wird am 6. August 2018 gestartet. Die gesamte Fläche zwischen Hauptstrasse/Klosterplatz/Schmiedenstrasse wird in der ersten Phase von den Untergrund- und Belagsarbeiten betroffen sein und ist bis November 2018 nicht befahrbar. Der Zugang zu Café Tulipan, zur Buchhandlung Benzinger sowie zum Restaurant Tulipan ist jederzeit gewährleistet.

 
Die Bauphase II, ab April 2019, umfasst die Treppenanlage um den Marienbrunnen sowie Teile der Haupt- und Ilgenweidstrasse.


Der gesamte Haupt- und Klosterplatz wird in 5 Phasen saniert und neu gepflästert. Der Platz wird ab Mai 2020 der Bevölkerung und den Besuchern in seiner vollen Schönheit wieder zur Verfügung stehen.
    






    
 
 
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