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​Teilrevision der Nutzungsplanung

18.07.2019

Gegenwärtig sind im Bezirk Einsiedeln zwei Teilrevisionen der Nutzungsplanung am Laufen. Der Bezirksrat hat nun die betreffenden Nutzungsplanungen zur ordentlichen Vorprüfung dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz eingereicht. In der Teilrevision 1 müssen die Gewässerräume und die Naturgefahren verbindlich für die Grundeigentümer in die Zonenplanung aufgenommen werden, in der Teilrevision 2 werden ungenaue Zonenabgrenzungen entlang von Gewässern, Strassen oder Waldgrenzen korrigiert. In den Ausgaben des Einsiedleranzeigers vom 20. April 2018 und vom 4. Mai 2018 wurde bereits darüber berichtet.

Da sowohl die Gewässerräume wie auch die Naturgefahren aufgrund gesetzlicher Fristen dringend umzusetzen sind, werden zwei getrennte Teilrevisionen durchgeführt. Durch die Aufteilung in zwei Teilrevisionen können die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, ohne durch die Nachführungen am Zonenplan behindert zu werden.

Am 28. März 2018 hat der Bezirksrat die beiden Teilrevisionen zuhanden des Informations- und Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Bestandteile dieses Verfahrens waren die Planauflage, welche vom 22. Mai 2019 bis 22. Juni 2019 dauerte, ein Informationsanlass am 22. Mai 2018 sowie diverse Sprechstundentermine.

Innert Frist gingen beim Bezirksrat insgesamt 167 Einwendungen ein, welche daraufhin, auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und übergeordneter Rechtsprechung, eingehend geprüft wurden. Zum Teil 1 waren es 37 Anträge wovon 15 Anträge ganz oder teilweise berücksichtigt werden konnten, während 22 Anträge abgewiesen werden mussten. Zum Teil 2 konnten 70 Anträge ganz oder teilweise berücksichtigt werden und 60 Anträge musste der Bezirksrat abweisen.

Die Resultate des Informations- und Mitwirkungsverfahrens sind in die Planunterlagen eingeflossen und werden in einem Planungsbericht festgehalten. Zudem sind alle Anträge und der jeweilige Entscheid des Bezirksrats, inklusive einer Kurzbegründung im «Bericht zu den Einwendungen» aufgeführt.

Der «Bericht zu den Einwendungen» liegt vom 19. Juli bis zum 16. September 2019 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht beim Bezirk Einsiedeln (Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, Rathaus, 2. Stock) auf. Es ist zu beachten, dass auf die Entscheide des Bezirksrats vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich. Der Bezirksrat geht davon aus, dass mit dem Planauflageverfahren mit  der 30-tägigen Frist frühestens Ende des Jahres gerechnet werden kann.


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