B: Thomas Koller, Hanfgarten 15, 5415 Nussbaumen b. Baden; P: Firm Feldkircher und Moosbrugger, Reutenenstrasse 6, 9042 Speicher; G: Einfache Gesellschaft, Thomas Koller und Karin Durisch-Koller, Hanfgarten 15, 5415 Nussbaumen b. Baden. O: Fassadensanierung mit teilweise geänderten und neuen Fenstern und Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Hermannern 4, Einsiedeln, GB 3126, Koordinaten 2 700 475/1 221 760 (ohne Baugespann).
B: Club Schwedentritt Einsiedeln, vertreten durch Alois Oberholzer, Martinsweg 31, 8840 Einsiedeln; G: Club Schwedentritt Einsiedeln, vertreten durch Alois Oberholzer, Martinsweg 31, 8840 Einsiedeln und Ida Birchler-Koller, Guggusstrasse 9, 8840 Einsiedeln. O: saisonaler Lagerplatz für mobile Skivermietung und Wachsbox, Guggusstrasse, Einsiedeln, GB 1807 und 3051, Koordinaten 2 700 455/1 221 320 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).
Einsprachefrist: vom 22. Februar bis und mit 14. März 2019.