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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Kobiboden / Einsprachefrist bis 10. Januar 2019

20.12.2018
Bezirk Einsiedeln / Gestaltungsplan
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 21. Dezember 2018 bis 10. Januar 2019 öffentlich aufgelegt:
                 
  • «Gestaltungsplan GP59 Kobiboden», Kobiboden, Einsiedeln, GB 6208, 847, 6213 und 30139, Koordinaten 2 699 000/1 221 600.
  • Gesuchstellerin: ImmoSteig AG, Kobiboden 8, 8840 Einsiedeln.
  • Planverfasserin: Architekten-team-Kälin AG, Schnabelsberg 20, 8836 Bennau.
  • Grundeigentümer: ImmoSteig AG, Kobiboden 8, 8840 Einsiedeln; Erbengemeinschaft Paul Kälin, Kobiboden 8, 8840 Einsiedeln; Genossame Dorf Binzen, Gaswerkstrasse 22, 8840 Einsiedeln und Leuthold Mechanik AG, Zürichstrasse 63, 8840 Einsiedeln
​                         
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. Dezember 2018 bis und mit 10. Januar 2019.

Einsiedeln, 21. Dezember 2018
Planen Bauen Umwelt Energie
Icon (51 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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