Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Kobiboden / Einsprachefrist bis 10. Januar 2019
20.12.2018
Bezirk Einsiedeln / Gestaltungsplan Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 21. Dezember 2018 bis 10. Januar 2019 öffentlich aufgelegt:
Grundeigentümer: ImmoSteig AG, Kobiboden 8, 8840 Einsiedeln; Erbengemeinschaft Paul Kälin, Kobiboden 8, 8840 Einsiedeln; Genossame Dorf Binzen, Gaswerkstrasse 22, 8840 Einsiedeln und Leuthold Mechanik AG, Zürichstrasse 63, 8840 Einsiedeln
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. Dezember 2018 bis und mit 10. Januar 2019.
Einsiedeln, 21. Dezember 2018 Planen Bauen Umwelt Energie