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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 5. Dezember 2018

07.12.2018
Die vier Sachvorlagen der letzten Abstimmung
Mit einer Stimmbeteiligung von guten 52 Prozent zeigte sich ein ausgeprägtes Interesse der Bürger und Bürgerinnen an den vier Sachvorlagen des Bezirks. Der Bezirksrat wertet es als Zeichen des Vertrauens, dass die Stimmbürger seinen Empfehlungen gefolgt sind. Deutlich angenommen wurde der Konzessionsvertrag mit der EKZ Einsiedeln AG, dies trotz einer gewissen Kritik an der Konzessionsabgabe. Die Versorgung des Bezirks mit elektrischer Energie ist somit auch in den folgenden 25 Jahren geregelt. Ebenfalls erfreulich, wenn das Ergebnis auch deutlich knapper ausfiel, war die Zustimmung zur Initiative der GLP „Energiestadt jetzt!“. Mit den Geldern aus der Konzessionsabgabe, die zu einem Drittel bis zwei Drittel in den Energiefonds fliessen, können künftig Projekte unterstützt werden, die zu einem geringeren Stromverbrauch führen. Der Energiefonds hilft uns, die Klimaziele 2050 zu erreichen. Das Ressort Bau Umwelt Energie wird sich in nächster Zeit mit dem Aufbau der notwendigen Strukturen für die Förderbeiträge befassen. 
Ihr Ziel nicht erreicht hat die Initiative „Notariat zurück an den Bezirk!“. Die mit einem Wechsel im Notariatswesen zu erwartenden finanziellen Schwankungen veranlassten die Stimmbürger, sich für das bewährte Sportelsystem zu entscheiden. Ziel des Vertrags mit einem neuen Notar oder einer neuen Notarin soll sein, künftig Interessenskollisionen auszuschliessen und eine Nebenerwerbstätigkeit nicht mehr zuzulassen.
Am deutlichsten angenommen wurde die Totalrevision des Kurtaxenreglements. Das Kurtaxenreglement wurde im Vorfeld der Abstimmung wenig kontrovers diskutiert. Die eingenommenen Gelder werden es erlauben, die Rahmenbedingungen des Tourismus zu verbessern und die Attraktivität Einsiedelns als Tourismusziel zu stärken.
Befreiung von der Feuerwehr-Ersatzabgabe
Gemäss Feuerwehrreglement des Bezirks Einsiedeln entscheidet der Bezirksrat über die Gesuche um Befreiung von der Ersatzabgabe. Dem Artikel 27 des Feuerschutzgesetzes des Kantons Schwyz entsprechend müssen Personen, die wegen schwerer Behinderung keinen Feuerwehrdienst leisten können, keine Ersatzabgaben leisten. Das Verwaltungsgericht hat eine verfassungskonforme Auslegung des Begriffs „schwere Behinderung“ vorgenommen. Diese Auslegung ist für den Bezirk Einsiedeln massgebend. Demnach ist bei Personen mit einem Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ohne weitere Abklärungen davon auszugehen, dass sie nicht in der Lage sind, Feuerwehrdienste zu leisten. Bei Teilrenten ist die Tauglichkeit im Einzelfall abzuklären. Da der Bezirk keine Meldungen über die Zusprechung von Invalidenrenten erhält, ist er für die Abgabenbefreiung auf die Information der Betroffenen angewiesen. 
Stärkung des Verwaltungsstandorts Biberbrugg
Der Bezirksrat hat die Immobilienstrategie des Kantons erfreut zur Kenntnis genommen. Der Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg soll zu einem Polizei- und Verwaltungszentrum mit rund 320 Arbeitsplätzen ausgebaut werden. Damit werden optimale Bedingungen für die Polizeiarbeit geschaffen und die Weichen für die Neuorganisation des Verwaltungsstandorts in Schwyz gestellt. Der Bezirksrat begrüsst die Erweiterung des Zentrums und anerkennt die Ansiedeung von Arbeitsplätzen in unserer Region als Zeichen für die Zukunft, bedauert aber, dass die Staatsanwaltschaften Inner- und Ausserschwyz nicht ebenfalls an diesen Standort verlegt werden. 
Verschiedenes
Der Bezirksrat 
  • beschliesst die Beschaffung eines neuen Bootes für den Seerettungsdienst. Das gegenwärtig noch eingesetzte Boot stammt aus dem Jahr 1987 und ist in einem sehr schlechten Zustand. Laut dem Gutachten einer externen Firma kann das Boot nicht mehr repariert werden. Vor der Beschaffung eines neuen Bootes wurde die gemeinsame Nutzung durch Partnerorganisationen wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Schiffsinspektorat und Polizei abgeklärt. Dabei wurde festgestellt, welchen Bedürfnissen das Boot zu genügen hat und dies in einem Pflichtenheft festgehalten. Vier Firmen wurden für eine Offerte eingeladen. Nur eine Firma kann das Boot im vorgegebenen Kostenrahmen und mit den notwendigen Leistungen offerieren. Das Boot muss zudem zum Saisonstart im Mai 2019 verfügbar sein. Der Auftrag für die Ersatzbeschaffung des Rettungsbootes wurde zum Preis von 115‘000.00 Franken an die Firma Faul AG in Horgen vergeben.
  • nimmt Kenntnis von der Subventionszusicherung an die Flurgenossenschaft „Bifangweg“ zur Sanierung des Güterweges „Bifangweg“ in der Höhe von 9‘504 Franken. 
  • genehmigt den Betriebsvertrag mit dem Ortsbus ab 2019. Angesichts der anstehenden gesamten Überarbeitung des Konzeptes zur Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs ist es sinnvoll, die Option zur Verlängerung des Vertrags um zehn Jahre für vorerst drei Jahre einzulösen. Die Tendenzen der Fahrgastzahlen sind im Auge zu behalten.
Erteilte Baubewilligungen
  • Albert Schönbächler jun., Grund 9, Willerzell: Erstellung von zwei Parkplätzen
  • Peter und Judith Nauer, Egglenweg 5, Schindellegi: Doppeleinfamilienhaus, Kapellstrasse 12a, 12b, Egg
  • Monika Petrig u. Zoran Jevtic, Eisenbahnstrasse 21, Einsiedeln: Umbau Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus, Im Moosrohr 4, Trachslau
  • Max Bernhard, Nüburg 14, Einsiedeln: Ersatz Elektroheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung)
  • Michael Kälin und Petra Tschümperlin, Gimmermeh 12, Einsiedeln: Ersatz Heizungsanlage durch Luftwasserwärmepumpe
    (Innenaufstellung)

                        
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Einsiedeln Tourismus, Rene Schönbächler (Präsident), Hauptstrasse 85, Einsiedeln: Büroumbau, Fassadenanstrich und Anstrich bestehender Fensterrahmen im Eingangsbereich in weiss
  • Angela und Dominik Bernasconi, Austrasse 3a, Trachslau: Aussentreppe, Austrasse 3a, Trachslau / 22.11.2018/tu
Einsiedeln, 5. Dezember 2018
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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