Frühling

kloster
einsiedeln
sonneruntergang winter
walti einsiedeln
weihnachtsmartk 2 bearbeitet

Stellungnahme Bezirksrats zu den Empfehlunen betreffend Preisüberwachers EKZ

24.11.2018
Stellungnahme des Bezirksrats zu den Empfehlungen des Preisüberwachers betreffend Konzessionsvertrag mit der EKZ Einsiedeln AG
 
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 empfiehlt der Preisüberwacher, auf die Erhebung einer Konzessionsgebühr für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden zu verzichten. In einem Eventualantrag empfiehlt er, die Gebühr auf 0.55 Rp./kWh zu senken und damit auf Mehreinnahmen gegenüber dem bis am 30.9.2015 geltenden Energieliefervertrag zu verzichten. Schliesslich empfiehlt er anstelle des Begriffs „Konzessionsgebühr“ eine treffendere Bezeichnung, z.B. „Gemeindeabgabe auf elektrischer Energie“. Der Bezirksrat nimmt dazu nachfolgend Stellung.


Publikation der Empfehlungen
Der Bezirksrat hat den Konzessionsvertrag, über den am 25. November 2018 abgestimmt wird, dem Preisüberwacher vorgelegt. Das kantonale Amt für Raumentwicklung verlangte dies im Rahmen der freiwilligen Vorprüfung des Vertrags. Aus zeitlichen Gründen war die Empfehlung des Preisüberwachers an der Bezirksgemeinde vom 24. September 2018 noch nicht verfügbar. Der Bezirksrat kam der gesetzlichen Pflicht nach und legte die Empfehlung vor dem Entscheid des Stimmvolks offen: Das Schreiben des Preisüberwachers ging am Montag, 29. Oktober 2018 beim Bezirk ein und wurde umgehend am Dienstag, 30. Oktober 2018 im amtlichen Publikationsorgan Einsiedler Anzeiger sowie auf der Homepage des Bezirks veröffentlicht.
 
Gesetzliche Grundlage schaffen
Der Preisüberwacher stellt zutreffend fest, dass der Konzessionsvertrag, sofern das Stimmvolk diesem zustimmt, eine gesetzliche Grundlage für die Konzessionsabgabe schafft. Er wertet es als positiv, dass der Vertrag zur Abstimmung unterbreitet wird. Für den Bezirksrat erhält die Abgabe bei einer Zustimmung des Stimmvolks nicht nur eine einwandfreie gesetzliche Grundlage, sondern auch eine hohe Legitimität. Stimmbürger und Stimmbürgerinnen können Abgaben und Steuern einführen und erhöhen oder eine Vorlage des Bezirksrats ablehnen. Der Bezirksrat ist der Meinung, dass diese Entscheidung auch im vorliegenden Fall von den Abstimmenden selbst getroffen werden soll.
 
Konzessionsabgabe bereits intensiv diskutiert und Höhe angepasst
Der Preisüberwacher findet es offenbar fragwürdig, für die Erstellung und den Betrieb einer heute unabdingbaren Infrastruktur eine Gebühr zu erheben, da eine preisgünstige und funktionierende Stromversorgung der gesamten Wohnbevölkerung und Wirtschaft diene. Er anerkennt aber auch, dass die Abgabe für die Nutzung des Bodens erfolgt und der Elektrizitätsversorger damit einen Profit erzielen kann. Der Bezirksrat weist darauf hin, dass entsprechende Gebühren in vielen Gemeinden in der ganzen Schweiz gebräuchlich sind und über gesetzliche Grundlagen verfügen. Im Bezirk Einsiedeln bezahlte das Versorgungsunternehmen seit Jahrzehnten Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Bodens. Der Bezirksrat hat aber beim Ausarbeiten des neuen Vertrages auch Kritiker der Konzessionsabgabe ernst genommen. Er senkte daher die Abgabe von 1 Rappen pro Kilowattstunde im Übergangsvertrag auf 0.65 Rappen für den neuen Konzessionsvertrag. Diese Entlastung der Stromkunden gegenüber der Abgabehöhe der Jahre 2016 bis 2018 begrüsst der Preisüberwacher ausdrücklich.
In der Botschaft zur Abstimmung vom 25. November 2018 wird das Thema der Konzessionsabgabe umfassend dargelegt. In der Öffentlichkeit, in den politischen Parteien und im Gewerbeverband  wurde die Abgabe bereits intensiv diskutiert. An der Bezirksgemeinde vom 24. September 2018 haben sich die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen Einsiedelns mit grossem Mehr gegen eine Streichung der Abgabe ausgesprochen; die Anträge auf Reduktion der Abgabe auf 0.2 Rp./kWh oder auf Erhöhung auf 1 Rp./kWh wurden ebenfalls mit grossen Mehrheiten abgelehnt.

Teilweise Zweckbindung bei Annahme des Energiefonds
Der Preisüberwacher ist der Meinung, dass eine teilweise Zweckbindung (Initiative „Energiestadt jetzt!“) die Konzessionsabgabe nicht zusätzlich legitimieren würde. Da das Energiefondsreglement auch Leistungen für Projekte von Privaten vorsehe, seien Zahler und Nutzer der Abgabe nicht identisch. Die Ziele der Energiestrategie 2050 könnten viel besser mit einer Lenkungssteuer inkl. Rückerstattung an die Bevölkerung erreicht werden. Der Bezirksrat hat hierzu eine etwas andere Sicht. Werden die Bemühungen Privater für eine höhere Energieeffizienz oder eine Senkung der CO2-Emissionen unterstützt, liegt dies im Interesse der ganzen Öffentlichkeit. Auch kann das Gewerbe davon profitieren. Dazu kommen Projekte des Bezirks, welche z.B. die energetische Wirtschaftlichkeit von öffentlichen Gebäuden erhöhen, was den Steuern- und Gebührenzahlern zugutekommt. Auch die Konzessionsabgabe erzielt eine Lenkungswirkung, wenn mehr Strom gespart oder selber produziert wird. Sie ist zudem administrativ viel weniger aufwendig als eine Lenkungsabgabe. Die Konzessionsabgabe kann somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 leisten.

Fazit
  • Der Preisüberwacher hat ein Empfehlungsrecht. Der Entscheid über den Konzessionsvertrag und damit auch über die Konzessionsabgabe liegt jedoch allein beim Stimmvolk.
  • Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen wurden über den Konzessionsvertrag und insbesondere über die Konzessionsabgabe umfassend informiert.
  • Die Frage der Konzessionsabgabe wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben an der Bezirksgemeinde vom 24. September 2018 sämtliche Anträge auf Änderungen der Vorlage abgelehnt.
  • Der Bezirksrat sieht keine Veranlassung, aufgrund der Empfehlungen des Preisüberwachers die Vorlage in Frage zu stellen oder abzuändern.
  • Unsere Umwelt muss uns etwas wert sein. Bei einer Annahme der Initiative „Energiestadt – jetzt!“ hilft die Konzessionsabgabe mit, die Energieziele 2050 des Bundes zu erreichen.


Mehr zum Thema:
Icon (51 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
3veg9rwh.alq-tuc%ngu3@bj6ezn-irn%kex'inm#sik$edw+eli5n.e%chr

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
5scl8huh8lvi&erv0waw/lte8unp$g@j&beg8zig5rka2eig$nsx$iep/deq0lnt..cu'hb
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.