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Bezirk Einsiedeln Gestaltungsplan / Einsprachefrist bis 22. November 2018

02.11.2018
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 2. bis 22. November 2018 öffentlich aufgelegt:
«Gestaltungsplan GP 58 Johannismatte», Holzhofstrasse, Einsiedeln, GB 73, Koordinaten 2 699 809/1 220 150.
Gesuchstellerin: Kloster Einsiedeln, Verwaltung, 8840 Einsiedeln.
Planverfasserin: asa Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG, Spinnereistrasse 29, 8640 Rapperswil.
Grundeigentümerin: Kloster Einsiedeln, Verwaltung, 8840 Einsiedeln.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 2. bis und mit 22. November 2018.

Einsiedeln, 2. November 2018
Planen Bauen Umwelt Energie
Icon (51 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
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