Infolge Rücktritts von Sandra Kälin-‐Brunner, CVP, aus der Rechnungsprüfungskommission findet am Sonntag, 10. Februar 2019 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen im Bezirk Einsiedeln eine Ersatzwahl für ein Mitglied der RPK (Amtsdauer bis 30. Juni 2020) statt.
Termine - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen: Freitag, 30. November 2018, 09.00 h
- Eine allfällige Ersatz-Nachwahl würde am Sonntag, 19. Mai 2019 stattfinden.
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang: Mittwoch, 13. Februar 2019, 09.00 h
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl‐ und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden...
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag, 10.00 ‐ 11.00 Uhr, Altes Schulhaus.
Einsiedeln, 23. Oktober 2018
Bezirkskanzlei Einsiedeln