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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Mythenpark / Einsprachefrist bis 2.11.2018

16.10.2018
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 12. Oktober bis 2. November 2018 öffentlich aufgelegt:

«Gestaltungsplan GP61 Mythenpark», Kornhaus-/ Mythenstrasse, Einsiedeln, GB 721, 2356 und 6148, Koordinaten 2 698 865/1 220 105.

Gesuchsteller: Adolf Ochsner AG, Langrütistrasse 54, 8840 Einsiedeln und Baukonsortium Mythenpark, Stefan Grätzer, Lärchenweg 1, 8840 Einsiedeln.
Planverfasserin: Füchslin Architektur GmbH, Schwanenstrasse 38, 8840 Einsiedeln.
Grundeigentümer: Adolf Ochsner AG, Langrütistrasse 54, 8840 Einsiedeln und Baukonsortium Mythenpark, Stefan Grätzer, Lärchenweg 1, 8840 Einsiedeln.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 12. Oktober bis und mit 2. November 2018.


Einsiedeln, 12. Oktober 2018 Planen Bauen Umwelt Energie
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