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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

27.08.2018
Dank Regen hat sich die Lage entspannt

(AWN/i) Die vergangenen drei Tage haben im Kanton Schwyz flächendeckend Regen gebracht. Je nach Region fielen seit letztem Donnerstag zwischen 35 und 70 Millimeter Regen. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juli 2018 wird deshalb aufgehoben. Dennoch ist auch in den nächsten Tagen und Wochen Vorsicht geboten.


Die Niederschläge der letzten Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Dank markant tieferen Temperaturen ist der Regen auch nicht gleich wieder verdunstet. Ab Wochenmitte sind weitere Niederschläge vorausgesagt. Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot kann daher gelockert werden. Die Gefahrenstufe wird von „gross“ auf „erheblich“ reduziert. Die Gefahrenstufe „erheblich“ ist verknüpft mit der Massnahme „sorgfältiger Umgang mit Feuern im Wald und im Waldesnähe/im Freien.“

Heikel bleibt die Lage an gut besonnten, südexponierten Waldrändern und bei Windeinfluss. Örtlich ist wegen dem bereits eingesetzten Laubfall und der trockenen Bodenvegetation weiterhin erhöhte Brandgefahr vorhanden.


Generell gelten folgende Verhaltensregeln:
  • Feuer darf nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden
  • Das Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Keinen Schlagabraum verbrennen
  • Verzicht auf Feuerwerk und Himmelslaternen in Waldesnähe; Sicherheitsabstände einhalten


Dass der Kanton Schwyz trotz der extremen Trockenheit von grösseren Bränden verschont blieb, ist dem umsichtigen und verständnisvollen Umgang der Bevölkerung und der erhöhten Bereitschaft der Feuerwehren zu verdanken.

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