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Baugesuche / Einsprachefrist bis 30. August 2018

10.08.2018
Innerhalb Bauzone
  • Bauherrschaft: ZELISA AG, Furrenmatte 3, 8840 Einsiedeln; Projekt: RZA GmbH, Ruedi Zehnder, Furrenmatte 3, 8840 Einsiedeln; Grundeigentümerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Eisenbahnstrasse 5, Anna Zehnder, Furrenmatte 3, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Umnutzung Wohnung Ost, 1. Obergeschoss, in Büro, Eisenbahnstrasse 5, Einsiedeln, GB 5721, Koordinaten 699 240/220 619 (ohne Baugespann).


​Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).

Einsprachefrist bis 30. August
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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8840 Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
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