Bezirk Einsiedeln / Informations- und Mitwirkungsverfahren Zonenplan Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann/können deshalb vom 18. Mai bis 22. Juni 2018 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden:
Informationsveranstaltung vom 22. Mai 2018 Sprechstunden An folgenden Daten können nach telefonischer Anmeldung Sprechstunden wahrgenommen werden:
Mittwoch, 6. Juni 2018, 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 13. Juni 2018, 13.30 - 17.00 Uhr
Informations- und Mitwirkungsverfahren Bis am 22. Juni 2018 können Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen schriftlich beim Bezirksrat eingereicht werden.
Die Unterlagen können digital (
hier) oder in Papierform auf der Bezirksverwaltung Einsiedeln, Rathaus 2. Stock, eingesehen werden.
Die Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und sind an folgende Adresse zu richten:
Bezirksrat Einsiedeln
Teilrevision Nutzungsplanung
Hauptstrasse 78
8840 Einsiedeln