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​Teilrevision der Nutzungsplanung

07.05.2018
Der Bezirk Einsiedeln wird in den kommenden Monaten eine teilweise Revision der Nutzungspläne durchführen. Veränderte übergeordnete Gesetze machen Anpassungen am Zonenplan notwendig. Sowohl Gewässerräume wie auch Naturgefahren müssen künftig in den Zonenplänen verankert sein (Teilrevision I). Bei einer Überprüfung der Zonenabgrenzungen wurden viele ungenaue Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Parzellen festgestellt. Diese Abweichungen gilt es ebenfalls anzupassen (Teilrevision II).

Informationsveranstaltung vom 22. Mai 2018  

Teilrevision I

Mit der Teilrevision I werden in den Nutzungsplänen jene Zonen gekennzeichnet, die potentiell von Naturgefahren betroffen sind. Ebenso auch jene Parzellen, in denen fliessende Gewässer durch einen Gewässerraum geschützt werden müssen.
 
Warum Naturgefahren-Zonen kennzeichnen?
Naturgewalten können Hochwasser oder Überflutungen sein, aber auch Murgänge, Steinschlag, Rutschungen und Bodenabsenkungen. In den Nutzungsplänen werden künftig jene Zonen ausgeschieden, die durch Naturgewalten gefährdet sind. Der Schutz der Menschen hat dabei oberste Priorität.
Den kantonalen Bestimmungen der Gefahrenkarte liegen neueste Beobachtungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde. Die Dichte der Besiedlung eines Gebietes wird dabei ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verteilung der Niederschläge während des Jahres.
 
Gewässerräume festlegen
Neu muss auf den Nutzungsplänen auch der Raumbedarf der oberirdisch fliessenden Gewässer vermerkt werden. Dieser Raumbedarf umfasst den Lebensraum an den beiden Ufern des Fliessgewässers, der zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beherbergt. Eine weitere Idee dahinter ist: Bäche und Flüsse, denen genügend Raum zur Verfügung steht, vermögen mehr Wasser aufzunehmen und können die Spitzen von Hochwassern mildern.
Gemäss dem revidierten Bundesgesetzes zum Schutz der Gewässer sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen.
 
Weitere Informationen und die Pläne finden sie in den nachstehenden Dokumenten:
    
 
Pläne   Pläne Entwürfe  

​Teilrevision II

In der Teilrevision II werden in den Zonenplänen jene Zonengrenzen angepasst, welche aufgrund von veränderten örtlichen Gegebenheiten nicht mehr zweckmässig sind. Diese Änderungen betreffen Anpassungen, die kleiner sind als 300 m2. So werden beispielsweise Bauzonengrenzen an den aktuellen, tatsächlichen Verlauf einer Strasse oder eines Waldrandes angepasst.
 
 
Weitere Informationen und die Pläne finden Sie in den nachstehenden Dokumenten:
        
 
Pläne   Pläne Entwürfe  
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