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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 28. März 2018

06.04.2018

Warum eine Bauänderung beim Kindergarten Nordstrasse

Werden Bauprojekte dem Volk zum Entscheid vorgelegt, sind die Projektpläne zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Detail ausgearbeitet. Das ist generell immer so. Bei der Abstimmung über den Neubau des Kindergartens Nordstrasse lag somit lediglich eine Machbarkeitsstudie vor. Erst mit dem tatsächlichen Entscheid werden die Detailpläne vollständig ausgearbeitet. Viele gestalterische und technische Möglichkeiten lassen sich aber überhaupt erst bei der Detailplanung erkennen.
 
So war es auch beim Kindergarten Nordstrasse. Die jetzige, Raum und Kosten sparende Variante, ergab sich erst bei der intensiven Detailplanung und der genauen Planung der Umsetzung. Die technische Machbarkeit der Einzelbelüftung der verschiedenen Räume statt der zentralen Belüftung ermöglichte auch neue Optionen in der Umsetzung der Geschosse, die zuvor nicht denkbar waren. In der ursprünglichen Version war das Untergeschoss des Kindergartens in erster Linie der Technik und dem Unterhalt des Gebäudes geschuldet. Auch mit der neuen Bauausführung und dem Weglassen des Untergeschosses werden die Räumlichkeiten für die Kindergartenklassen nichts von ihrer ursprünglichen Helligkeit, Grosszügigkeit und Attraktivität einbüssen.
 
Aufgrund dieser Überlegungen sieht es der Bezirksrat als vertretbar an, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, um die Kosten für den Bau des Untergeschosses und dessen weiteren Unterhalt einzusparen. Mit dem Festhalten am Bau des Untergeschosses würde kein zusätzlicher Nutzen entstehen.
 
Auch in der jetzigen Bauausführung verfügt der Kindergarten Nordstrasse über alle notwendigen Räumlichkeiten und über genügend Raum und Flexibilität, um selbst künftigen Raumbedarf, etwa für schulergänzende Betreuung oder Mittagstische, abzudecken. Es ist zu betonen, dass auch die neue Bauausführung gegen keinerlei Bauvorschriften verstösst, ein Baustopp muss daher nicht verfügt werden.
 
Die Eröffnung des Kindergartens ist bereits auf das neu beginnende Schuljahr im Herbst vorgesehen. Der Zeitplan für das Bauen ist straff. Der neu zu schaffende Raum wird für die drei Kindergartenklassen dringend gebraucht.
 
 
Verschiedenes
 
Der Bezirksrat
 
  • erteilt die Gastgewerbebewilligung zur Führung der Sindbad Shisha Lounge (Bel-Etage Klostergarten), Ilgenweidstrasse 4, Einsiedeln und die Bewilligung zum Betrieb eines Raucherraums an Medinezhad Ebadullah, Wangenstrasse 81, 8600 Dübendorf
  • nimmt Kenntnis von einem Bezirksbeitrag des Ressorts Liegenschaften Sport Freizeit an Beat Zehnder und Team für das Eisfeld in Willerzell in der Höhe von 1000 Franken sowie von einem Beitrag an die Sportgruppe Bennau für das Eisfeld in Bennau in der Höhe von 1000 Franken.
 

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
 
  • APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Giesshübelstrasse 4, 8027 Zürich für zwei F12-Plakatwerbeträger (unbeleuchtet) an der Kantonsstrasse in Bennau
  • Ressort Infrastruktur, Hauptstrasse 78, Einsiedeln: Kanalisation Steig, Kobiboden, Einsiedeln
  • Immobilia Invest AG Kornhausstrasse 25, Einsiedeln: Abbruch und Wiederaufbau Garten-mauer sowie Anpassung Gartengestaltung, Ilgenweidstrasse, Einsiedeln
  • Philipp und Sandra Schuler, Schwyzerbruggstrasse 20, Bennau: Erweiterung Einfamilienhaus, Anbau Terrasse und Carport, Umnutzung Garage in Coiffeursalon; Projektänderung: Verzicht auf Anbau Terrasse sowie auf die beiden Einzelcarports, Anbau neuer Doppelcarport mit Terrasse, Einbau Türe im Erdgeschoss (Zugang für Terrasse), Geräteschuppen (bereits ertellt)
  • Beat Betschart, Ausstrasse 7, Trachslau: Gedeckter Sitzplatz, Erweiterung Erdgeschoss westseitig und thermische Solaranlage an der Südfassade, Austrasse 7, Trachslau
 
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Peter und Astrid Suter, Ringermattweg 6, Trachslau: Neubau Fenster  und Anpassung Boden für Stauraum
 

Einsiedeln, 5. April 2018
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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