Stellungnahme zur Inserate-Kampagne zum Energieförderprogramm
23.03.2018
Der Bezirksrat Einsiedeln hat die Inserate-Kampagne zum Energieförderprogramm und zum Energiefünfliber gesehen. Das sehr emotional gefärbte Inserat zeigt keine neuen Sichtweisen des Verfassers, die Tonalität lässt keinen Ansatz für eine sachbezogene oder der Sache dienliche Diskussion erkennen.
Seit der Mitteilung des Bezirksrates von Mitte Januar ist der Sachverhalt um die Weiterführung des Energieförderprogrammes auf Ebene der Bezirke unverändert. Gegenwärtig ordnen und klären die Bezirke untereinander, wie sie – gemeinsam – in naher Zukunft das Energieförderprogramm der Bezirke handhaben und umsetzen wollen. Dies ist im Sinne all jener Abstimmenden, die sich an den Bezirksgemeinde-Versammlungen mit überaus deutlicher Mehrheit für das Förderprogramm entschieden haben. Auf Ebene des Kantons Schwyz ist in der Zwischenzeit ein Konto für die Gelder des Bundes zur Verfügung gestellt worden.
Der Bezirksrat hält ebenfalls fest, dass er zu den Inhalten, die Gegenstand der juristischen Abklärungen sind, keine weiteren Angaben machen kann, weil sie ein laufendes Verfahren betreffen. Ein Verfahren notabene, das der Verfasser der Inserate angestrengt hat. In aller Deutlichkeit möchte sich der Bezirksrat Einsiedeln zudem dagegen verwahren, dass ein einzelnes Mitglied des Rats ehrenrührig verunglimpft wird. Die von einzelnen Ratsmitgliedern vertretene Haltung an Bezirksgemeinden entspricht immer der Haltung des gesamten Bezirksrats. Dies war auch am 12. Dezember 2017 bei der Diskussion zum Energieförderprogramm der Bezirke der Fall.
Einsiedeln, 14. März 2018 Bezirkskanzlei Einsiedeln