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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 8. März 2018 - Asbest

15.03.2018

Im Zusammenhang mit der SRF-Sendung 10vor10 von letzten Dienstagabend (6.3.2018) sind in den Medien Fragen aufgetaucht, zu denen der Bezirk Einsiedeln Folgendes festhalten möchte:

Gibt es Auflagen in Betriebsbewilligungen für Entsorgungsanlagen?
Für den Betrieb einer Entsorgungsanlage muss eine Bewilligung des kantonalen Amtes für Umweltschutz vorliegen. Diese Bewilligung regelt klar und eindeutig, welche Art von Abfällen eine Entsorgungsanlage entgegennehmen darf und welche nicht.
Im Falle der Schädler Mulden AG liegt eine Bewilligung zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen vor. Diese umfasst auch das Entgegennehmen von Materialien, die festgebundenen Asbest enthalten. Gemäss Medienberichten wurde in den Proben tatsächlich festgebundener Asbest entdeckt. Das Resultat dieser Proben widerspricht also noch nicht den gesetzlichen Vorgaben.
 
Bestand oder besteht eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
Die Bewilligung regelt, wie diese Stoffe, hier der festgebundene Asbest, zu behandeln sind und wie mit ihnen weiter umzugehen ist. Die Bewilligung hält fest: “Ausser dem Sortieren und dem Zwischenlagern findet keine Behandlung statt. Das Sortieren von Bausperrgut ist nur in der Halle gestattet.“ Damit kein Staub entweicht, darf das Material also nicht im Freien sortiert werden. Gemäss Arbeitssicherheit dürfen potentiell gefährdende Materialien zudem nicht geworfen und nicht zerkleinert werden. Wenn in einer Entsorgungsanlage die Vorgaben der Bewilligung eingehalten werden, kann eine Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
 
Was den Schutz der Arbeitnehmer angeht, richtet sich die Behandlung von Materialien, die festgebundenen Asbest enthalten, nach den Vorgaben der SUVA. Die Anlage der Schädler Mulden AG wird regelmässig von der SUVA und vom Amt für Umweltschutz kontrolliert.
 
Mitten im Dorf wird auch Eternit entsorgt. Hat der Bezirk Einsiedeln Kenntnis davon?
Wie oft effektiv Anlieferungen von asbesthaltigen Stoffe erfolgen, kann der Bezirk Einsiedeln nicht sagen, da solche Anlieferungen nicht gemeldet werden müssen.
 
Gibt es eine Klagen oder Beschwerden gegen die Schädler Mulden AG?
Es gab 2012 eine Beschwerde wegen übermässigen Lärm- und Staubimmissionen, aber keine juristischen Klagen. Auf die Beschwerde wurde ausführlich eingegangen und es sind die notwendigen Kontrollen und rechtlichen Abklärungen durchgeführt worden.
 
Ergibt sich aus Sicht des Bezirksrats Handlungsbedarf?
Mit dem Vorliegen einer Bewilligung für eine Entsorgungsanlage darf grundsätzlich einmal davon ausgegangen werden, dass die Bewilligungsnehmerin ihre Leistungen korrekt und gemäss den gesetzlichen Vorgaben vornimmt. Handlungsbedarf hat sich durch die aktuelle Situation ergeben. Die zuständigen Stellen bei der SUVA und beim Arbeitsinspektorat wurden bereits kontaktiert. Allfällige notwendige Massnahmen zur Arbeitssicherheit werden von dieser Seite erfolgen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz ist ebenfalls bereits informiert.
 
Wo wurden Eternitprodukte Einsiedlerhof entsorgt?
Die asbesthaltigen Materialien des Einsiedlerhofes wurden bei der Steinauer AG entsorgt. Die Steinauer AG verfügt über eine erweiterte Bewilligung des Amts für Umweltschutz für Materialien, die auch freisetzenden Asbest enthalten.
 
 
Einsiedeln, 8. März 2018
Bezirkskanzlei Einsiedeln

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