Am Sonntag, 22. April 2018, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden gemäss Dekret des Regierungsrats vom 24. Oktober 2017 die Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen:
- Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
- Bezirksstatthalter (Amtsdauer: 2 Jahre)
- Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
- 3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
Termine - Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge:
Donnerstag, 22. März 2018, 9.00 Uhr - Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 10. Juni 2018 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang:
Mittwoch, 25. April 2018, 9.00 Uhr
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jede Schweizerbürgerin und jeder Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz und das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben sowie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Telefon 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag, 10.00–11.00 Uhr, Altes Schulhaus.