Frühling

sonneruntergang winter
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
einsiedeln
walti einsiedeln
kloster

Abstimmung vom 26. November 2017

26.11.2017
Am Sonntag, 26. November 2017 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung statt. Es kommt folgende Vorlage zur Abstimmung:
          
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Kanton Schwyz politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Stimmabgabe
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Telefon 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder
brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahlund Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen bstimmungsbriefkasten
vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum bstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.

Urnenöffnungszeit
Abstimmungssonntag, 10.00 –11.00 Uhr, Altes Schulhaus.


Einsiedeln, 13. Oktober 2017
Bezirkskanzlei Einsiedeln
Icon (42 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
%vez.rwt0ale*tut.ngt#@bu.ezu)irw&kew*inn.sid,edi0ele&n.t/cho

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
8scn3huu(lvk&eri/wah5ltp$unp2g@t5bet3zih*rkx.eix-nsw2iec$dem*lnb-.cq8hr
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.