Am Sonntag, 26. November 2017 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung statt. Es kommt folgende Vorlage zur Abstimmung:
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Kanton Schwyz politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Telefon 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder
brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahlund Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen bstimmungsbriefkasten
vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum bstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag, 10.00 –11.00 Uhr, Altes Schulhaus.
Einsiedeln, 13. Oktober 2017
Bezirkskanzlei Einsiedeln