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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 30. August 2017

08.09.2017

Aus den Verhandlungen des Bezirksrats Einsiedeln

 
Sitzung vom 30.8.2017
 
 
Preiserhöhung für temporäre Parkplätze mit zusätzlicher Infrastruktur
 
Im Bezirk Einsiedeln kommt es an etwa 15 Tagen im Jahr zu einem massiv grösseren Verkehrsaufkommen. Wallfahrten und grosse öffentliche Anlässe bringen bis zu 500 zusätzliche Fahrzeuge in die Region. Die Aufgabe, diesen Besucherstrom zu bewältigen, ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
 
Um die Verkehrsströme zu bewältigen, muss der Bezirk etliche Vorkehrungen treffen. Um Staus zu verhindern, muss der Verkehr rechtzeitig gelenkt werden, zusätzliche Parkplätze müssen zur Verfügung zu stehen. Ein möglichst normaler Verkehrsfluss soll für alle Anwohner und Besucher gewährleistet sein. Um den Besucherströmen gerecht zu werden, müssen aber auch Abfallmulden, mobile WC-Anlagen und Elektroprovisorien bereitgestellt werden.
 
Bis anhin wurde ein Teil der zusätzlichen Kosten durch den Verkauf von Park-Tickets gedeckt. Diese Gebühr lag bei 10 Franken für ganztägiges Parkieren. Die Abrechnungen der letzten drei Jahre zeigen jedoch klar: Bei grossen Anlässen, die zusätzliche Infrastrukturen benötigen, ist mit mindestens 12‘000 Franken Mehraufwand für den Bezirk zu rechnen. Die Einnahmen durch die bisherigen Parkgebühren vermögen die anfallenden Kosten bei solchen Grossanlässen nicht annähernd zu decken.
 
Der Bezirksrat beschliesst daher, die Parkgebühr bei Anlässen, die das Bereitstellen zusätzlicher Infrastruktur erfordern, künftig anzuheben. Die Parkgebühren für einen ganzen Tag sollen dann 20 Franken betragen.
Ein schöner Nebeneffekt wäre es, wenn der eine oder andere Besucher künftig mit Fahrgemeinschaften anreisen würde.
 
 
 
Beibehaltung der Vorteilsabgabe im Strassengesetz
Eine Motion zur Änderung des Strassengesetzes wird vom Bezirksrat abgelehnt. Absicht der Motion war es, Artikel 58 des Strassengesetzes zu streichen. So sollten beim Erstellen von Zufahrten oder Zugängen zu Liegenschaften bei geringem Abstand zur bestehenden Strasse, keine Gebühren mehr fällig werden.
 
Das geltende Recht sieht vor, den Vorteil eines geringen Abstands beim Erschliessen eines Grundstückes durch eine Gebühr auszugleichen. Die Kostenvorteile sind für Bauherren mit kurzen Wegen zum Erschliessen deutlich höher als die Gebühr der Vorteilsabgabe. Mit dieser lenkenden Gebühr wird zudem eine Bündelung der Zufahrten erreicht. Die Anzahl der Einfahrten wird dadurch reduziert, was auch zur Verkehrssicherheit beiträgt.
Die Höhe der Gebühr hängt von der Lage und dem Wert der Liegenschaft ab und darf als gerecht bezeichnet werden.
Insgesamt überwiegen die Vorteile dieser Lenkungsgebühr; das Erheben einer Gebühr ist somit nach wie vor gerechtfertigt. Der Bezirksrat folgt daher den Empfehlungen des Regierungsrates und lehnt die Vorlage ab.
 
 
Aufhebung der Bezirksbeiträge an die Kremationskosten
Die Bezirksbeiträge an die Kremationskosten werden auf den 1. Januar 2018 aufgehoben.
Bis anhin leistete der Bezirk an die Kosten der Kremation für Verstorbene einen Beitrag von 490 Franken. Dieser Beitrag entspricht dem vollen Tarif einer Kremation im Krematorium Seewen. Geregelt ist dieser Beitrag über die Gebührenordnung des Bezirks Einsiedeln vom 14. September 2006. Im letzten Jahr wurden Gebühren in der Höhe von 68‘000 Franken fällig.
Ursprünglich wurde dieser Bezirksbeitrag als lenkende Massnahme eingeführt, um Urnenbestattungen  zu fördern. Unterdessen sind Urnenbestattungen in weiten Kreisen gut akzeptiert. Durch die Entwicklung der Platzverhältnisse auf den Friedhöfen ist ein Beitrag an Urnenbestattungen nicht mehr angezeigt
 
 
Verschiedenes
 
Der Bezirksrat
 
  • bewilligt den Anschluss des Altersheims St. Anna, Steinerberg, an das Rechenzentrum Einsiedeln (RZE).
  • sichert der Genossame Euthal, Adelmatt 10, Studen, einen Beitrag an Gebäuderationalisierungen und Jauchegrube zu: Umbau Alpgebäude „Oberweid“, eine Subventionszusicherung in der Höhe von 1600 Franken
  • stellt für das gemeinsame Energieeffizienz-Förderungsprogramm der Bezirke des Kantons Schwyz in den Jahren 2018 und 2019 jährlich je 75’000 Franken zur Verfügung (vorbehältlich der Budgetgenehmigung).

 
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
 
  • Wuhrkooperation Alp, Binzenweg 4, Einsiedeln, für die Sanierungsmassnahmen Flussufer Alp, Zürichstrasse 74, Einsiedeln
  • Alice Oechslin, Birchli 3, Einsiedeln: Ersatz Gartenlaube und Sanierung bestehender Sitzplatz
  • Kadema Immobilien AG, Zürichstrasse 40, Einsiedeln: Gedeckte Autoausstellung und Gerüst für Werbebanner und Fahnen (bereits erstellt) sowie neuer Werbebanner (teilweise beleuchtet)
  • Swisscom Broadcast AG, Zürichstrasse 434, St. Gallen: Ausbau Digitalradio (Swiss Medicast) auf bestehenden Mast, Alte Etzelstrasse, Einsiedeln
  • Genossame Dorf Binzen, Gaswerkstrasse 22, Einsiedeln: Güllentrog, Schrähwaldstrasse, Gross
  • Kilian Ochsner, Bodenmattli 15a, Willerzell: Estrichausbau
  • Evelyne Kälin-Kuriger, Obere Moosstrasse 4, Bennau: Abbruch und Neubau Holzschopf
  • KKI Immo AG, Schwanenstrasse 16, Einsiedeln: Erdverlegter Flüssiggas-Behälter zum Betreiben von Cheminées, Am Eubach, Euthal
  • Rudolf und Franziska Petrig-von Gunten, Gerbestrasse 7, Einsiedeln: Umbau Dachgeschoss
 
 
 
 Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt / erteilt
  • Thomas Kron, Erlenweg 6, Bennau: Photovoltaikanlage auf Dach
  • Max Birchler, Grütlistrasse 9, Einsiedeln: Photovoltaikanlage In-Dach
  • Clevergie GmbH, Industriestrasse 14, Bennau: Photovoltaikanlage auf Dach, Stauffacher 3, Bennau
  • Walter Steiner, Im Moos 10, Trachslau: Photovoltaikanlage auf Dach
  • von burg gmbh, Kobiboden 63, Einsiedeln: Photovoltaikanlage In-Dach, alte Etzelstrasse 1, Einsiedeln
  • Immobilia Liegenschaften AG, Kornhausstrasse 41, Einsiedeln: Farbänderung Fensterrahmen und Blende, Hauptstrasse 41, Einsiedeln
  • Hedwig Mathis-Kälin, Flurstrasse 9, Hagendorn: Fassadensanierung Nordwest- und Süd-westseite, Spitalstrasse 27, Einsiedeln
 
 
 
Einsiedeln, 6. September 2017
Bezirkskanzlei Einsiedeln
 
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