Am Sonntag, 21. Mai 2017, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung statt. Es kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Kanton Schwyz politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes.
Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.