Gestützt auf Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) und § 48 der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (VVzUSG) wird der Umweltverträglichkeitsbericht vom 10. Februar bis 13. März 2017 öffentlich aufgelegt.
Während dieser Frist können die Unterlagen beim Ressort Planen, Bauen, Umwelt, Energie, Rathaus, zu den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsbericht sind schriftlich an den Bezirksrat Einsiedeln, Ressort Planen, Bauen, Umwelt, Energie, innert Auflagefrist zu richten.
Hinweis: Es wird auf die gleichzeitige Publikation des Baugesuches: Neubau Heizzentrale Energieverbund inkl. Pfahlfundation und Photovoltaikanlage auf Dach in dieser Amtsblatt-Ausgabe verwiesen.