Die Baugespannesind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf.
Privatrechtliche Einsprachen sind im summarischen Verfahren (gemäss Art. 130 und 252 ZPO, § 31 Abs. 2 Bst. d JV) beim Einzelrichter des Bezirks Einsiedeln, öffentlichrechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss § 80 PBG, §§ 38 ff. VRP, Art. 12 und 12a bis g NGH) beim Bezirksrat Einsiedeln einzureichen.
Die Einsprachefrist dauert bis zum 9. Dezember 2016