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​Informations- und Mitwirkungsverfahren Teilzonenplan

20.05.2016
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes  vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seiner Planung entgegnen. Es kann deshalb vom 20. Mai bis 17. Juni 2016 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden.
 
  • Teilzonenplan, Zonenumlegung, GB Nr. 4333, 8841 Gross.
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 17. Juni 2016 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.

Einsiedeln, 20. Mai 2016
Der Bezirksrat

 
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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