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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 13. April 2016

22.04.2016
Kanton will keine Abgabe für Tagestouristen
 
Der Bezirksrat hat an der letzten Sitzung die Vernehmlassung zur Revisionsvorlage über das neue kantonalen Kurtaxengesetz verabschiedet. Das geltende Kurtaxengesetz aus dem Jahre 1970 hat bislang keine inhaltlichen Änderungen erfahren. Der Regierungsrat beabsichtigt, mit dem neuen Erlass eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurtaxe und deren Verwendung durch die Gemeinden zu schaffen. Bereits im Jahr 2009 war ein neues Kurtaxengesetz in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Revision wurde dann jedoch sistiert, weil man die kantonale Tourismusstrategie sowie deren Umsetzung abwarten wollte. Im nun vorliegenden Entwurf des Kurtaxengesetzes wurden sowohl die Ergebnisse des damaligen Vernehmlassungsverfahrens, die Erkenntnisse aus der Strategieumsetzung als auch ähnliche Revisionsvorhaben in anderen Kantonen berücksichtigt.
 
Der Bezirksrat begrüsst die vorgesehene Präzisierung des Verwendungszwecks. Die Kurtaxen sind ausschliesslich für die Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen zu verwenden, welche überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Als Beispiele werden hier genannt: Personal- und Sachaufwand für ein mit allen modernen Hilfsmitteln ausgerüstetes, reich dokumentiertes und den Besuchern mit Gratisauskünften dienendes Verkehrsbüro, Aufwand für ein Kurorchester, Unterhalt von Spazierwegen, Ruhebänken und Skipisten, Bau und Unterhalt einer Reithalle, eines Hallenschwimmbades, einer Kunsteisbahn oder Beiträge an Sportanlässe für ein internationales Publikum. Ebenso dürfen Informationsdienstleistungen, die unmittelbar der Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen anwesender Gäste zugutekommen, mit Kurtaxen finanziert werden. Hingegen dürfen Kurtaxen nicht für die Marktbearbeitung (Werbung, Sales Promotion, Public Relations) eingesetzt werden, da sich diese an potenzielle Gäste ausserhalb des Ferienortes richtet und der wirtschaftlichen Stärkung der Anbieter touristischer Leistungen dient.
 
Im Vernehmlassungsverfahren 2009 war verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass die Kurtaxe einseitig die übernachtenden Gäste belaste; die Tagestouristen würden unberücksichtigt bleiben, obwohl diese ebenfalls Nutzniesser von mit Kurtaxen finanzierten Projekten und Dienstleistungen seien. Es wurden seinerzeit Möglichkeiten gefordert, den Tagestouristen besser einzubinden. Die vor dem Volk gescheiterte Tourismusabgabe hatte genau darauf abgezielt. Neue Abgaben erwiesen sich bis heute als nicht mehrheitsfähig. Auch Erfahrungen anderer Kantone zeigen, dass meist die Bemessungsgrundlage sowie die konkrete Ausgestaltung einer Tourismusabgabe zum Scheitern der Vorlage führen. Je differenzierter – und somit gerechter – eine Abgabe ausgestaltet wird, umso bürokratischer wird sie in der Umsetzung. Aber auch einfache Lösungen keine Mehrheiten, da diese auf die unterschiedlichen Abhängigkeiten vom Tourismus keine Rücksicht nehmen. Will man Tagestouristen nicht über eine erweiterte Kurtaxe erfassen, wird es schwierig, Anknüpfungspunkte für die Erfassung zu finden. Es bestünde für die Gemeinden die Möglichkeit, über Gebühren oder Sondersteuern den Tagestouristen an den Tourismuskosten zu beteiligen. Doch auch diese Massnahmen führen zu einer Verteuerung der Angebote für Touristen. Nachdem der Tourismus im Kanton Schwyz auch in Zukunft vor grossen Herausforderungen steht, wird eine Verteuerung des Systems von den Beteiligten abgelehnt und dürfte wohl auch politisch keine Mehrheit finden. Die Vorlage sieht aus diesen Gründen davon ab, bei der Erhebung von Kurtaxen den Tagestourismus einzubeziehen. Für den Bezirksrat ist es grundsätzlich störend, dass in einer vom Tagestourismus geprägten Destination wie Einsiedeln nur übernachtende Gäste eine Kurtaxe entrichten müssen. Er anerkennt jedoch, dass eine Belastung der Tagestouristen in der Praxis schwer umsetzbar und politisch wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig ist. Gemäss Empfehlung des Volkswirtschaftsdepartement bleibt es den Gemeinden überlassen, im Rahmen ihrer Autonomie gewisse Massnahmen zu treffen, um den Tagestourismus besser in die Finanzierung der touristischen Basisleistung einzubinden. Vorstellbar ist beispielsweise, dass die Gemeinde Abgaben erhebt für die Nutzung von Loipen, Wanderwegen bzw. Grillstellen etc., d.h. Entgelte für den gesteigerten Gemeingebrauch verlangt sowie eine konsequente Bewirtschaftung der Parkplätze verfolgt. Ob solche Möglichkeiten bestehen und sinnvoll umgesetzt werden könnten, ist im Bezirk Einsiedeln zu prüfen.
 
 
Verschiedenes
 
Der Bezirksrat
  • vergibt die Arbeiten für den Neubau der Meteorwasserleitung Furrenstrasse für Fr. 319‘763.75 an die Käppeli AG, Seewen;
  • sichert Robert Portmann, Katzenstrickstrasse 10, Einsiedeln einen Bezirksbeitrag für den Umbau des Ökonomiegebäudes „Tristel“ zu;
  • erteilt folgende Gastgewerbebewilligungen:
    • Giuseppe Di Lorenzo, Fuchsenstrasse 7, Einsiedeln für das Restaurant Associazione Italiana, Schmidenstrasse 6, Einsiedeln;
    • Damian Bürgi, Euthalerstrasse 29, Euthal für das Restaurant Bürgis Burehof, Euthalerstrasse 29, Euthal;
 
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Sandra Marty Fässler und Walter Fässler, Euthalerstrasse 8, Euthal: Sitzplatzerweiterung und Umnutzung Zimmer zu Empfang, Anbau Vordach, Euthalerstrasse 8, Euthal
  • Urs und Corinna Mantel, Riegelweidstrasse 21, Gross: Aussensanierung, Sitzplatzerweiterung, Innenumbau und Aufstockung, Riegelweidstrasse 21, Gross
  • Berta Hehl, Steinauerstrasse 10, Einsiedeln: 2 Kaninchenställe und Unterstände (alle bereits erstellt) sowie Neubau Doppelgarage, Steinauerstrasse, Einsiedeln
  • Schönbächler Transport AG, Schnabelsbergstrasse 25, Einsiedeln: Abbruch von drei Lagergebäuden und Neubau Gewerbebau mit Photovoltaikanlage, Ziegeleiweg, Zürichstrasse 26a, Einsiedeln. Projektänderung: Erweiterung der bewilligten Brücke zu Parkdeck und Erhöhung der Anzahl der Solarpanels (Baurechtsnummer GB Nr. 30157)
  • Heinz Steiner, Trachslauerstrasse 8, Trachslau: Energetische Sanierung, Dachaufstockung und Erweiterung Wohnraum, Trachslauerstrasse 10, Trachslau, Projektergänzung: Erweiterung Balkon inkl. Überdachung und Verglasung
  • Kurt und Estelle Sturzenegger, Birkenweg 4, Bennau: Umnutzung Schopf in Wohnraum mit Fassadenänderung, Projektänderung: Wintergarten unbeheizt
  • Melanie Fisch, Mekare Liegenschaften, Grauschafmattstrasse 1, Gross: Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit Luft-/Wasserwärmepumpe (Innenaufstellung) und Sonnenkollektoren, Halten 7, Gross
  • STWEG Wänibachstrasse 4, v.d. Kuriger Treuhand AG, Hauptstrasse 61, Einsiedeln: Loggiaverglasungen Südwest- und Südostfassade, Wänibachstrasse, 4, Einsiedeln
  • Peter und Kathi Kälin-Föhn, Etzel 10, Egg: Neubau Einfamilienhaus mit Remise, Verlegung der Grundstückszufahrt und Abbruch Assek. Nr. 1942, Etzel 10a, Egg, Projektergänzung: Erdsondenwärmepumpe
 
 
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Doris Kälin, Oberbönigenstrasse 7, 8840 Einsiedeln: Photovoltaikanlage
  • von burg-gmbh, Energie- und Solartechnik, Kobiboden 63, 8840 Einsiedeln: Thermische Solaranlage, Gerbestrasse 22, 8840 Einsiedeln
  • Mächler Generalunternehmung AG, St. Gallerstrasse 58, Lachen: Containerüberdachung und Geländer, Hauptstrasse 36, Einsiedeln

 
Einsiedeln, 21. April 2016
Bezirkskanzlei Einsiedeln
                                                                 
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