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Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 1. Mai 2016

04.03.2016
Am Sonntag, 1. Mai 2016, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden gemäss Dekret des Regierungsrats vom 17. November 2015 die Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen: 
    
  • Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
  • Statthalter (Amtsdauer: 2 Jahre) 
  • Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
  • 3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • Landschreiber (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer: 2 Jahre)
  • Bezirksgerichtspräsidium (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • 6 Mitglieder des Bezirksgerichts (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • 7 Ersatzrichter des Bezirksgerichts (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • Vermittler (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • Vermittler-Stellvertretung (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • Kantonsrichter (Amtsdauer: 4 Jahre)

Termine
  • Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge: Donnerstag, 31. März 2016, 9.00 Uhr
  • Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 5. Juni 2016 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang: Mittwoch, 4. Mai 2016, 9.00 Uhr 

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist jede Schweizerbürgerin und jeder Schweizerbürger, die/der im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz und das achtzehnte Altersjahr erfüllt hat sowie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. 

Stimmabgabe
Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.

Urnenöffnungszeit
Abstimmungssonntag, 10.00–11.00 Uhr, Altes Schulhaus.

Einsiedeln, 4. März 2016
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
-vew1rwf5alv(tul.nge+@bd3ezd4irz%keh/ins(sic%edx1elh-n.t6chy

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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