Belegung von allgemeinen Räumen
Sämtliche Gesuche für die Benützung von Räumen und Anlagen sind an das Ressort Liegenschaften Sport und Freizeit zu richten. Ohne gültige Reservationsbestätigung dürfen keine Anlagen und Räume benützt werden. Der Hauswart hat Weisungsrecht.
Belegungspausen (die Anlagen sind für Dauerbenützer während folgenden Zeiten geschlossen)
- 24. Dezember bis 6. Januar
- Schmutziger Donnerstag bis und mit Fasnachtsdienstag
- Sportferien
- Karfreitag bis und mit Ostermontag
- Sommerferien Schule
- Ortsübliche Feiertage
- Die Liegenschaftsverwaltung kann weitere Benützungspausen verfügen