Sämtliche Gesuche für die Benützung von Räumen und Anlagen sind an das Ressort Liegenschaften Sport und Freizeit zu richten. Ohne gültige Reservationsbestätigung dürfen keine Anlagen und Räume benützt werden. Der Hauswart hat Weisungsrecht.
Belegungspausen (die Anlagen sind für Dauerbenützer während folgenden Zeiten geschlossen)
24. Dezember bis 6. Januar
Schmutziger Donnerstag bis und mit Fasnachtsdienstag
Sportferien
Karfreitag bis und mit Ostermontag
Sommerferien Schule
Ortsübliche Feiertage
Die Liegenschaftsverwaltung kann weitere Benützungspausen verfügen