Winter

Belegung von allgemeinen Räumen

Sämtliche Gesuche für die Benützung von Räumen und Anlagen sind an das Ressort Liegenschaften Sport und Freizeit zu richten. Ohne gültige Reservationsbestätigung dürfen keine Anlagen und Räume benützt werden. Der Hauswart hat Weisungsrecht.
   

Belegungspausen (die Anlagen sind für Dauerbenützer während folgenden Zeiten geschlossen)

  • 24. Dezember bis 6. Januar
  • Schmutziger Donnerstag bis und mit Fasnachtsdienstag
  • Sportferien
  • Karfreitag bis und mit Ostermontag
  • Sommerferien Schule
  • Ortsübliche Feiertage
  • Die Liegenschaftsverwaltung kann weitere Benützungspausen verfügen
Kontakt:
Hauptstrasse 78
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 93
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Standort in GoogleMaps
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Voranmeldung
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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