01.12.2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann deshalb vom 2. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden:
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 20. Januar 2023 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.
29.11.2022