29.11.2024
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren fand vom 2. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 statt. Während dieser Frist konnten beim Bezirksrat Einwendungen und Vorschläge betreffend der Umzonung gemacht werden. Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurde in einem «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Dieser Bericht liegt vom 19. November 2024 bis zum 29. Januar 2025 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht beim Bezirk Einsiedeln (Rathaus, 3. Stock) auf. Hier finden Sie den "Bericht zu den Einwendungen" und kann eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Entscheide vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich.
01.12.2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann deshalb vom 2. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden:
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 20. Januar 2023 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.
29.11.2022