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Sanierung und Neubau Hauptstrasse

Begegnungszone «Hauptstrasse» - Pressemitteilung

03.05.2024

(Amtl.) Die Aufwertung des Dorfkerns von Einsiedeln, mit Fokus auf die Achse Bahnhof - Kloster hat der Bezirksrat bereits in seinem Leitbild der Legislaturperiode 2016 - 2018 als Ziel formuliert. Der Klosterplatz ist seit längerem für den Verkehr freigegeben und der Dorfplatz wird im Zuge der Entwicklung rund um das Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben wieder aktuell. Das dritte prägende Element der Dorfkerngestaltung bildet die Hauptstrasse zwischen dem Dorfplatz (Schmiedenstrasse) und dem Klosterplatz (Bärengasse). Im Jahr 2015 bestätigte der Bezirksrat die definitive Einführung des bisher provisorisch geltenden Einbahnregimes auf der Hauptstrasse sowie die Einführung einer Begegnungszone.

In verschiedenen Planungsphasen ist die Umgestaltung der Hauptstrasse weiterentwickelt und der Projektperimeter präzisiert worden. Zuletzt wurde im Herbst 2022 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt, um die Haltung der Bevölkerung zur geplanten Umgestaltung entgegen zu nehmen. Es sind von insgesamt zehn Privatpersonen, Parteien oder Unternehmen Einwendungen eingegangen. Im Grundsatz werden die Planungen unterstützt, wobei Fragen und Anregungen unter anderem zur Verkehrsführung, Hindernisfreiheit und Belagswahl eingebracht wurden. Die Behandlung der Einwendungen sind im aufgelegten Mitwirkungsbericht nachzulesen (siehe Inserat).

Projektbeschrieb
Die Hauptstrasse soll im Abschnitt Schmiedenstrasse bis Bärengasse zur Begegnungszone werden. Das bedeutet eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wobei der Fussverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr Vortritt hat. Die Gestaltung des Klosterplatzes mit den Wasserrinnen als Fahrbahnabgrenzung wird über die Hauptstrasse ausgedehnt.
Mit der Umgestaltung der Hauptstrasse kann der Strassenraum auf die heutigen Ansprüche aller Verkehrsteilnehmer angepasst und die Flächen gleichmässiger verteilt werden. Daraus entstehen grosszügigere Seitenbereiche für die angrenzenden Nutzungen, während der motorisierte Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Anzahl Parkplätze erhalten bleiben.

Das Projekt Begegnungszone ist grundsätzlich unabhängig von der aktuell anlaufenden temporären Fussgängerzone, obwohl die Umgestaltung natürlich insbesondere auch im gesperrten Zustand (Fussgängerzone) eine enorme Aufwertung des Dorfkerns darstellt.

Der Mitwirkungsbericht liegt vom 3. Mai 2024 bis zum 3. Juli 2024 im Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, 3. Stock, auf oder kann auf der Homepage des Bezirks Einsiedeln unter der Rubrik Laufende Projekte eingesehen werden.
   

Begegnungszone «Hauptstrasse»

28.10.2022

Die bereits seit langem vom Bezirksrat beschlossene Einführung einer Begegnungszone in der Hauptstrasse soll Realität werden. Die Planungsarbeiten sind nun so weit fortgeschritten, dass der Bezirksrat die Bevölkerung mittels Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung einlädt.

(Amtl.) Die Aufwertung des Dorfkerns von Einsiedeln, mit Fokus auf die Achse Bahnhof - Kloster hat der Bezirksrat bereits in seinem Leitbild der Legislaturperiode 2016 - 2018 als Ziel formuliert. Der Klosterplatz ist seit längerem für den Verkehr freigegeben und für den Dorfplatz wurde eine Vorstudie erarbeitet. Das dritte prägende Element der Dorfkerngestaltung bildet die Hauptstrasse zwischen dem Dorfplatz (Schmiedenstrasse) und dem Klosterplatz (Bärengasse). Im Jahr 2015 bestätigte der Bezirksrat die definitive Einführung des bisher provisorisch geltenden Einbahnregimes auf der Hauptstrasse sowie die Einführung einer Begegnungszone.

In verschiedenen Planungsphasen ist die Umgestaltung der Hauptstrasse weiterentwickelt und der Projektperimeter präzisiert worden. Die nun vorliegende Konzeption stellt einen konsolidierten Lösungsansatz dar und fokussiert sich aus politischen und wirtschaftlichen Überlegungen ausschliesslich auf die Hauptstrasse und bildet zusammen mit dem Klosterplatz eine Planungseinheit. 

Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Das bereits gültige Einbahnregime für Motorfahrzeuge ab der Mühlestrasse in Fahrtrichtung Kloster und die Signalisation einer «Begegnungszone» für den bezeichneten Perimeter auf der Hauptstrasse und dem Klosterplatz ist aus Sicht des Bezirks zweck- und verhältnismässig. Die Gewährung des Vortrittsrechts für den Fussverkehr innerhalb des Perimeters ist gerechtfertigt. Dadurch und durch die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h kann die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr erheblich verbessert werden. 

Die bereits realisierte Umgestaltung des Klosterplatzes, in Kombination mit den vorgeschlagenen Massnahmen aus dem Umgestaltungskonzept auf der Hauptstrasse, werden keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Strassennetz ausserhalb des Perimeters der Begegnungszone haben. 

Bezirksstatthalter Hanspeter Egli begrüsste und informierte am vergangenen Donnerstag im Gemeindesaal zunächst die betroffenen Grundeigentümer der Hauptstrasse. In einem zweiten Schritt legt der Bezirksrat den aus seiner Sicht ausgereiften und konsensfähigen Vorschlag öffentlich auf und startet ein Mitwirkungsverfahren.

Die Planunterlagen für die öffentliche Mitwirkung liegen vom 28. Oktober 2022 bis zum 28. November 2022 im Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, 3. Stock, auf oder können auf der Homepage des Bezirks Einsiedeln www.einsiedeln.ch eingesehen werden. 
 

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