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Mobilitätskonzept Schule

Mobilitätskonzept Schule Abschlussbericht

10.03.2023

Die Bezirksgemeindeversammlung stimmte anlässlich der Budgetgemeinde vom Dezember 2019 einem Antrag für einen Planungskredit für sichere Schulwege im Dorf Einsiedeln sowie in allen Vierteln von insgesamt 84'000 Franken zu. Die beiden Abschlussberichte welche durch den VCS und die BFU erarbeitet wurden, liegen nun vor.

(Amtl.) Der Bezirk und das Ressort Infrastruktur sind seit jeher bemüht, die Verkehrssicherheit im Auge zu behalten, stetig zu verbessern und Massnahmen umzusetzen. Vermehrte Rückmeldungen von Eltern haben dennoch gezeigt, dass auf den Schulwegen diverse Stellen mit Konflikt- und Gefahrenpotential bestehen. Im Sommer 2019 wurde zusammen mit dem Verkehrsclub der Schweiz (VCS) ein Workshop für Eltern und Betroffene durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass trotz Sensibilisierung der Eltern und Kinder Handlungsbedarf besteht, die Schulwege sicherer zu machen. An der Budgetgemeinde vom Dezember 2019 wurde daher ein Antrag für die Erarbeitung eines Konzepts für die Schulwegsicherheit gestellt. Dieser Antrag wurde durch von der Bezirksgemeinde angenommen.

Mobilitätsumfrage
Die Erarbeitung des Konzepts für das Dorf Einsiedeln und für die Viertel erfolgte jeweils in drei Phasen. In einer ersten Phase wurden Mobilitätsumfragen mit den Schülerinnen und Schülern, den Elternpersonen sowie mit den Lehrpersonen durchgeführt. Dadurch konnten die benutzten Schulwegrouten, die Art, wie die Schülerinnen und Schüler zur Schule gelangen sowie die Gefahrenstellen eruiert werden. Die hohe Rücklaufquote von rund 85% zeigt, dass das Thema Schulwegsicherheit von sehr grossem öffentlichen Interesse ist und die Umfrageergebnisse für die nächste Phase repräsentativ sind. Basierend auf diesen Grundlagen wurde in der zweiten Phase die Mobilitätsbilanz erarbeitet. In einem weiteren Schritt wurden die Gefahrenstellen im Beisein der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) vor Ort begutachtet und durch den VCS Empfehlungen ausgearbeitet. 

Massnahmenvorschläge
Die Empfehlungen haben teilweise bauliche Massnahmen zum Gegenstand, welche nicht kurzfristig durch den Bezirk umgesetzt werden können, und eine umfassende Planung bedingen, wie dies zum Beispiel beim Verkehrsknoten Grosser Herrgott bereits erfolgt. Es werden aber auch Gefahrenstellen ausgewiesen, welche durch das Ressort Infrastruktur in der Zwischenzeit bereits behoben wurden oder demnächst behoben werden. So geschehen bei der Brücke über die Alp an der Allmeindstrasse. Hier wurden das Geländer angepasst, die Beleuchtung verbessert und der Fussgängerstreifen wird noch in diesem Jahr ummarkiert. Des Weiteren sind teilweise aber auch private Grundstücke betroffen, bei denen es vorab um unterhaltstechnische Massnahmen geht, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der Hecken im Strassennahbereich, oder um bauliche Massnahmen, welche bei zukünftigen Baugesuchen berücksichtigt werden müssen. Für die Umsetzung der Massnahmen bei Privatstrassen und bei Kantonsstrassen, welche beide in den Berichten mit mehreren Schwachstellen aufgeführt sind, sind die jeweiligen Grundeigentümer für die Umsetzung der Massnahmen zuständig. Das kantonale Tiefbauamt und die privaten Strasseneigentümer werden durch den Bezirk über die Berichte in Kenntnis gesetzt.

Wie geht es weiter?
Der Bezirksrat nimmt die zwei Berichte zur Kenntnis, sie bilden eine gute Analyse im Bereich der Schulwegsicherheit, welche für Sofortmassnahmen, mittel- und langfristig geplante Infrastrukturprojekte sowie für die Erarbeitung des Richtplans als Grundlage dienen werden. Die zuständigen Ressorts sollen die Berichte bei künftigen Sanierungs- und Neubauprojekten auf Analysebasis auch konsultieren. Eine etappierte und ressourcenschonende Umsetzung der Massnahmen ist jedoch unumgänglich. Ebenfalls ist nicht immer und überall bekannt, wann die betroffenen Strassenabschnitte saniert werden müssen, und so können langfristige bauliche Massnahmen noch nicht terminiert werden. Ziel ist es, diese Massnahmen koordiniert mit Infrastrukturprojekten zu realisieren.

Bei sämtlichen Massnahmen ist vor einer allfälligen Umsetzung eine sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei gilt es zu klären, in welcher Ausprägung die Defizite eliminiert werden können. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Platzverhältnisse und die Interessen der privaten Grundeigentümer. Möglich ist, dass vorgeschlagene Massnahmen lediglich teiloptimiert oder sogar gar nicht umgesetzt werden. 

Abschlussberichte Fragen zum Bericht können beim Ressort Planung und Gewässer gestellt werden (#plf1anr7ens5@bj%ezw5irc1keq/inm.siw%edu$elr)n.m*chn).
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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