27.02.2025
Der Klosterplatz Einsiedeln wird vollendet: Nach einer intensiven Planungs- und Abwägungsphase beginnen am 17. März 2025 die finalen Arbeiten am «Platz im Platz», der runden Fläche im unteren Bereich des Klosterplatzes rund um den Marienbrunnen. Die Gestaltung des Platzes hat sich bereits bewährt und erfreut sich grosser Zustimmung bei Einheimischen wie auch bei Besuchern. Mit der bevorstehenden Pflästerung wird das Gesamtprojekt abgeschlossen.
Die Verzögerung der Bauarbeiten resultierte aus der Notwendigkeit, eine optimale Lösung für die hindernisfreie Zugänglichkeit zu finden. Die Bauherren – Kloster Einsiedeln und Bezirk Einsiedeln – haben die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen, und die Gerichte haben diesen Weg gestützt. Nun ist der Weg frei für die Fertigstellung, die bis September 2025 abgeschlossen sein soll.
Während der Bauphase bleibt der Bereich des «Platz im Platz» weitgehend abgesperrt, doch die Sicht auf die Arbeiten bleibt bestehen. Die Pflästerung erfolgt im Uhrzeigersinn, beginnend mit der Markierung der barrierefreien Wege. Damit rückt die Fertigstellung des Klosterplatzes in greifbare Nähe – ein bedeutender Meilenstein für Einsiedeln und seine Besucher.
03.05.2024
25.02.2022
Einsiedeln ist der meistbesuchte Wallfahrtsort der Schweiz und der Klosterplatz Einsiedeln der bedeutendste sakrale Platz nördlich der Alpen. Seit 2007 arbeiten Bezirk und Kloster gemeinsam am Ziel einer Neugestaltung des Klosterplatzes. Diese soll nicht nur eine vielfältige Nutzung des öffentlichen Raumes ermöglichen, sondern auch das Miteinander von Dorf und Kloster sowie Begegnungen aller Art fördern.05.07.2021
(BK) Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz informiert mit heutiger Medienmitteilung über den Vergleich mit dem Bezirk Einsiedeln in Sachen Klosterplatz (es wird auf diese verwiesen).
Der Bezirk schwenkt in Anbetracht des ergangenen Gutachtens der ENHK/EDK und nach Einschätzung der Rechtslage auf die vom Kloster und der Denkmalpflege favorisierte Gestaltung des «Platzes im Platz» ein. Aufgrund des gemeinsamen Eigentums und der damit verbundenen gemeinsamen Interessen von Bezirk und Kloster kann dieser auch nur gemeinsam gebaut und gestaltet werden. Mit einem juristischen Verfahren über die Art der Gestaltung lässt im Alleingang weder für den Bezirk noch für das Kloster eine umsetzbare Lösung erzielen und erzwingen.
Bezirk und Kloster haben sich daher auf diese Gemeinsamkeiten besonnen. Aufgrund des Gutachtens der ENHK/EDK justierte der Bezirk hierbei seine Position hinsichtlich der Gestaltung des Platzes. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Kantons sowie die Absicht einer gemeinsamen Nutzungs- und Unterhaltsregelung des «Platzes im Platz» durch das Kloster ermöglichten sowohl eine Einigung mit dem Bildungsdepartement, die zur Abschreibung des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens führte, als auch eine gemeinsame Positionierung mit dem Kloster.
In Bezug auf die Gestaltung des «Platzes im Platz» ist im Konsens von Bezirk, Kloster und Denkmalpflege konkret vorgesehen:
17.10.2019
Kloster und Bezirk haben zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege eine Interimslösung für die allgemeine Nutzung des Platzes im Platz gefunden, die sowohl den Weihnachtsmarkt auf dem gesamten Platz, wie auch die Durchführung des Einsiedler Welttheaters garantiert. Beide Nutzer des Platzes sind mit der Lösung einverstanden.
Der Platz wird bis Mitte November mit gebundenem Kies komplett ausgewalzt. Eine Musterfläche, die zeigt, wie dies aussehen wird, kann hinter dem Kloster angeschaut werden. Der dortige Fussweg (parallel zur hohen Klostermauer zwischen dem Rossstall und der Birchlistrasse) wurde mit diesem Material erstellt.
Bezirk und Kloster freuen sich, damit schnell eine Zwischenlösung gefunden zu haben, die den Platz bis zur Einigung über die endgültige Lösung für alle Menschen nutzbar macht. Das Material kann hinterher für Wege oder andere Flächen wiederverwendet werden.
Das Kloster freut sich auch über die Spende eines Freundes des Klosters, die diese zusätzlichen Kosten für das Kloster auf seinem Perimeter abdeckt. Die Kosten für den Bezirk belaufen sich auf ca. 60‘000 Franken.
Unter der Voraussetzung, dass für den Platz im Platz eine gemeinsame Lösung gefunden wird, soll dieser im Sommer 2021 fertig gestellt werden. Die übrigen Arbeiten im Perimeter des Bezirks werden bis im Juni 2020 fertiggestellt.
30.9.2019
Im Sinne einer raschen Klärung des Disputs und um das weitere Verfahren zu beschleunigen, verzichtet der Bezirk Einsiedeln ausdrücklich auf eine Einsprache an das Bildungsdepartement und beantragt direkt vom Regierungsrat die Aufhebung des vorsorglichen Baustopps. Jede weitere zeitliche Verzögerung setzt den geplanten Abschluss der Arbeiten für den 18. April 2020 zusätzlich unter Druck; weiterhin unklar ist, ob der Termin noch eingehalten werden kann. Der Bezirk Einsiedeln verlangt die Durchführung eines Augenscheins vor Ort unter Anwesenheit aller an der weiteren Projektentwicklung beteiligten Personen.
Gemäss der Auffassung des Bezirks Einsiedeln sind die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten, den Baustopp, klar nicht gegeben. Auch ohne Einspruch erwartet er von der Aufsichtsbehörde die Feststellung, dass es keinen Verstoss gegen formelles öffentliches Baurecht gibt. Bei einem Baustopp handelt es sich um eine jederzeit widerruf- und abänderbare Anordnung.
Fehlende Rechtswidrigkeit – Baustopp nicht gerechtfertigt
Die gesetzlichen Vorschriften für den Natur – und Heimatschutz finden sich im Kanton Schwyz im Kantonalen Gesetz für den Natur- und Heimatschutz KNHG sowie auch im Planungs- und Baugesetz PBG. Dennoch handelt es sich beim Ortsbildschutz innerhalb der Bauzonen um einen Autonomiebereich der Gemeinden. Die kantonale Denkmalpflege bzw. das Amt für Kultur hat im Gesamtentschied vom 8. Mai 2018 eine eigenständige Beurteilung vorgenommen. Widersprüche zwischen der Beurteilung der kantonalen Fachstelle und der kommunalen Baubewilligungsbehörde sind nicht auszumachen. Die Baubewilligung ist somit formell einwandfrei und die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten sind so sicher nicht gegeben. Die Differenzen ergaben sich erst im Rahmen der Umsetzung der Pflästerarbeiten. Bei der Materialisierung muss sich die kommunale Baubehörde mit den Empfehlungen der Denkmalpflege auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung hat jedoch sehr wohl stattgefunden, unter Berücksichtigung der verschiedensten Aspekte und Blickwinkel.
Einbezug der Denkmalpflege klar gegeben und belegt
Eine objektive Betrachtung zunächst des Ablaufs des Baugesuchs- und später des Einspracheverfahrens zeigt auf, dass die Denkmalpflege stets über die Art und Weise der geplanten Ausführungen informiert war. So wurde unter anderem etwa im technischen Kurzbericht vom 22. März 2019 festgehalten: "Die Pflästerung innerhalb des PiP (ergänzt: Platz im Platz)wird neu komplett mit geschnittenen und sandgestrahlten Flusskieselsteinen erstellt. Somit kann der ganze Platz, im Gegensatz zum Auflageprojekt durch alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, gleichermassen benutzt werden".
Weiter wird im Beschluss-Dispositiv der bezirksrätlichen Baubewilligung verpflichtend festgehalten: „Die Richtlinie „Behindertengerechte Fusswegnetze“ der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen bzw. die SN-Norm 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ sind verbindlich ….umzusetzen“. Diese Norm sieht vor, dass die Fugenbreiten auf lediglich 6 -8 mm zu begrenzen sind. Bei einer Reihenpflästerung mit Flusskieseln von verschiedener Grösse entstehen aber Fugen von bis zu 8 cm Breite. Werden diese Fugen gesandet und vom Regen ausgewaschen, sind faustgrosse Löcher zwischen den Steinen zu erwarten. Daher entspricht eine ungebundene, gesandete Verlegung der Flusskiesel in keiner Weise den Vorgaben der Hindernisfreiheit. Als weitere Argumente gegen Sandfugen sind der enorm höhere Aufwand für den Unterhalt des Platzes, die eingeschränkte Festigkeit, Sicherheit und Rutschfestigkeit sowie Haftungsfragen aufzuführen.
Schnelles weiteres Vorgehen zwingend
Der Bezirk Einsiedeln verlangt die rasche Durchführung von Augenscheinnahme und Verhandlung unter der Beteiligung der Vertreter von Bezirk, Kloster, Denkmalpflege und Behindertenorganisationen. Dieser Verfahrensantrag erscheint gerade auch im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeiten nach Aufhebung des Baustopps und in Anbetracht der notwendigen Koordinierung zwischen der Platzgestaltung Bezirk und Kloster zweckmässig und zielführend. Die sofortige Einberufung aller Beteiligten drängt sich zudem auf, da die Fachstelle für hindernisfreie Architektur den Bezirk als Bewilligungsbehörde mit Eingabe vom 17. September 2019 auf eine drohende Abweichung von der bewilligten Ausführung hingewiesen hat.
20.09.2019
Bezirk Einsiedeln nimmt Kenntnis vom vorsorglichen Baustopp beim Klosterplatz Einsiedeln und bestätigt, dass bezüglich der Art der Pflästerung unterschiedliche Ansichten bestehen. Zweifellos bedarf der Klostervorplatz in Einsiedeln mit seiner kunsthistorischen Bedeutung einer besonders sorgfältigen Gestaltung.
19.9.2019
17.06.2019
Mit den Bauarbeiten zum neuen Haupt- und Klosterplatz wird in Kürze begonnen. Mit der Bauphase I wird am 6. August 2018 gestartet. Die gesamte Fläche zwischen Hauptstrasse/Klosterplatz/Schm