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Klosterplatz

(Platz im Platz, zusammen mit Kloster Einsiedeln)

   

Interessensausgleich bei Neugestaltung des Klosterplatzes

25.02.2022

Einsiedeln ist der meistbesuchte Wallfahrtsort der Schweiz und der Klosterplatz Einsiedeln der bedeutendste sakrale Platz nördlich der Alpen. Seit 2007 arbeiten Bezirk und Kloster gemeinsam am Ziel einer Neugestaltung des Klosterplatzes. Diese soll nicht nur eine vielfältige Nutzung des öffentlichen Raumes ermöglichen, sondern auch das Miteinander von Dorf und Kloster sowie Begegnungen aller Art fördern.

(BK) Die Jahrhundertaufgabe «Erneuerung des Einsiedler Klosterplatzes» geht einen weiteren Schritt in Richtung Vollendung. Diese Woche haben Bezirk und Kloster Einsiedeln die Baueingabe für die Gestaltung des «Platz im Platz», des Herzstücks des Klosterplatzes, eingereicht.

Aufgrund von Unklarheiten bezüglich der richtigen Pflästerung des «Platz im Platz» war das grosse und gute Ganze leider etwas aus dem Fokus geraten. Es ging beinahe vergessen, dass die wesentlichen Teile des Gesamtprojekts weitgehend fertiggestellt sind und dass der neue Klosterplatz weitherum als sehr gelungen beurteilt wird.

Blick zurück: Baustopp und Vergleich
Am 18. September 2019 erliess das Bildungsdepartement im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einen Baustopp. Auf Kritik war bei der Denkmalpflege die Gestaltung des Platzes in Form einer gebundenen und geschnittenen Pflästerung gestossen. Dem Gutachten der Schweizer Fachstelle «Hindernisfreie Architektur» stand ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) gegenüber, welches unter anderem eine ungebundene Ausführung forderte (Sand anstelle von Mörtel), aber – in Berücksichtigung der Interessen von behinderten Menschen – einen Lösungsweg skizzierte. Dies, eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Kantons und die Absicht von Bezirk und Kloster, eine gemeinsame Nutzungs- und Unterhaltsregelung anzustreben, führten zum Einlenken des Bezirks. Mittels Vergleich wurde der Streit im Juni 2021 beendet (EA 52/21).

Interessensausgleich
Die von Bezirk und Kloster seither erarbeitete Projektänderung zur Gestaltung des «Platzes im Platz» liegt seit diesem Freitag zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Das Baugesuch wurde von der Denkmalpflege begleitet. Die Procap Bauberatung Kanton Schwyz (hindernisfreies Bauen) erhob gegen die vorgeschlagene Ausführung keine Einwände.

Die kritisierten Muldenrinnen in den hindernisfreien Wegen sind beseitigt worden. Die Wege werden zudem in einer Breite von zwei Metern ausgestaltet, lassen ein Zirkulieren um den Marienbrunnen und den Platz und auch ein Kreuzen von Rollstuhlfahrenden zu. Hinzu kommen fünf weitere, sternförmig angelegte hindernisfreie Wege von einem Meter Breite, die zum Marienbrunnen führen. Diese hindernisfreien Wege werden mit ovalen Flusskieseln in Reihenpflästerung, geschnitten, geflammt und gebunden ausgeführt. Sie entsprechen damit den bereits vom Kloster realisierten hindernisfreien Wegen vor der Klosterkirche und in den Abteihof.

Der übrige Platz wird mit eckigen Flusskieseln in Reihenpflästerung, vielfarbig, alt und neu, gespalten, zugehauen, versandet und ungebunden ausgeführt. So die korrekte fachtechnische Umschreibung.

Baubeginn offen
Bezirk und Kloster als gemeinsame Eigentümer und Bauherren des Platzes gehen davon aus, mit dieser Projektänderung einen Ausgleich der zu beachtenden Interessen bewerkstelligen zu können. Ohne Kompromisse geht es nicht. Sofern nicht grundsätzliche Einwendungen erhoben werden, kann mit einer baulichen Umsetzung wohl frühestens im kommenden Jahr begonnen werden. Für die Bestellung der notwendigen Steine ist eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten nötig.
 

Klosterplatz Einsiedeln: Einigung mit Kanton und Kloster

05.07.2021

(BK) Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz informiert mit heutiger Medienmitteilung über den Vergleich mit dem Bezirk Einsiedeln in Sachen Klosterplatz (es wird auf diese verwiesen).

Der Bezirk schwenkt in Anbetracht des ergangenen Gutachtens der ENHK/EDK und nach Einschätzung der Rechtslage auf die vom Kloster und der Denkmalpflege favorisierte Gestaltung des «Platzes im Platz» ein. Aufgrund des gemeinsamen Eigentums und der damit verbundenen gemeinsamen Interessen von Bezirk und Kloster kann dieser auch nur gemeinsam gebaut und gestaltet werden. Mit einem juristischen Verfahren über die Art der Gestaltung lässt im Alleingang weder für den Bezirk noch für das Kloster eine umsetzbare Lösung erzielen und erzwingen.

Bezirk und Kloster haben sich daher auf diese Gemeinsamkeiten besonnen. Aufgrund des Gutachtens der ENHK/EDK justierte der Bezirk hierbei seine Position hinsichtlich der Gestaltung des Platzes. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Kantons sowie die Absicht einer gemeinsamen Nutzungs- und Unterhaltsregelung des «Platzes im Platz» durch das Kloster ermöglichten sowohl eine Einigung mit dem Bildungsdepartement, die zur Abschreibung des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens führte, als auch eine gemeinsame Positionierung mit dem Kloster.

In Bezug auf die Gestaltung des «Platzes im Platz» ist im Konsens von Bezirk, Kloster und Denkmalpflege konkret vorgesehen:

  • Der «Platz im Platz» wird mit Flusskieseln, dieselben vielfarbig, alt und neu, gespalten, zugehauen, versandet/ungebunden und in Reihenpflästerung (Spinnennetz) ausgeführt;
  • Ausgenommen sind die zum Marienbrunnen führenden hindernisfreien Streifen, die aus Rücksicht auf gehbehinderte Personen mit geschnittenen, ovalen Flusswacken, geflammt und in Mörtel gesetzt werden;
  • Die konkrete Ausgestaltung der mit dieser Absichtserklärung intendierten Projektänderung soll mit einem Planer (vornehmlich mit Vogt Landschaftsarchitekten AG) erarbeitet werden;
  • Bezirk und Kloster als Bauherrschaft bereiten das neue, auf den «Platz im Platz» und auf dessen Ausführung/Gestaltung beschränkte Baugesuch vor. Dieses wird im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Ziel von Bezirk und Kloster bleibt ein möglichst hindernisfreier «Platz im Platz» im Rahmen, wie dies das Objekt von nationaler Bedeutung und die Denkmalpflege zulassen. Nebst den akzeptierten hindernisfreien Streifen, die in Mörtel gesetzt werden, können mit den – neu – zugehauenen Steinen zusätzlich engere Fugen realisiert werden, was eine bessere Verlegung und Festigkeit der Steine und des Platzes ermöglicht. Gegenüber dem früheren Zustand des «Platz im Platz» lässt sich in jedem Fall eine markante Verbesserung für alle Benutzerinnen und Benutzer erzielen. 
 

Medienmitteilung Kanton Schwyz vom 5. Juli 2021:

​Provisorische Lösung für den Klosterplatz

17.10.2019

Kloster und Bezirk haben zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege eine Interimslösung für die allgemeine Nutzung des Platzes im Platz gefunden, die sowohl den Weihnachtsmarkt auf dem gesamten Platz, wie auch die Durchführung des Einsiedler Welttheaters garantiert. Beide Nutzer des Platzes sind mit der Lösung einverstanden.

Der Platz wird bis Mitte November mit gebundenem Kies komplett ausgewalzt. Eine Musterfläche, die zeigt, wie dies aussehen wird, kann hinter dem Kloster angeschaut werden. Der dortige Fussweg (parallel zur hohen Klostermauer zwischen dem Rossstall und der Birchlistrasse) wurde mit diesem Material erstellt.

Bezirk und Kloster freuen sich, damit schnell eine Zwischenlösung gefunden zu haben, die den Platz bis zur Einigung über die endgültige Lösung für alle Menschen nutzbar macht. Das Material kann hinterher für Wege oder andere Flächen wiederverwendet werden.

Das Kloster freut sich auch über die Spende eines Freundes des Klosters, die diese zusätzlichen Kosten für das Kloster auf seinem Perimeter abdeckt. Die Kosten für den Bezirk belaufen sich auf ca. 60‘000 Franken.

Unter der Voraussetzung, dass für den Platz im Platz eine gemeinsame Lösung gefunden wird, soll dieser im Sommer 2021 fertig gestellt werden. Die übrigen Arbeiten im Perimeter des Bezirks werden bis im Juni 2020 fertiggestellt.

Bezirk Einsiedeln: Antrag zur Aufhebung des vorsorglichen Baustopps am Klosterplatz

30.9.2019

​Im Sinne einer raschen Klärung des Disputs und um das weitere Verfahren zu beschleunigen, verzichtet der Bezirk Einsiedeln ausdrücklich auf eine Einsprache an das Bildungsdepartement und beantragt direkt vom Regierungsrat die Aufhebung des vorsorglichen Baustopps. Jede weitere zeitliche Verzögerung setzt den geplanten Abschluss der Arbeiten für den 18. April 2020 zusätzlich unter Druck; weiterhin unklar ist, ob der Termin noch eingehalten werden kann. Der Bezirk Einsiedeln verlangt die Durchführung eines Augenscheins vor Ort unter Anwesenheit aller an der weiteren Projektentwicklung beteiligten Personen.

Gemäss der Auffassung des Bezirks Einsiedeln sind die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten, den Baustopp, klar nicht gegeben. Auch ohne Einspruch erwartet er von der Aufsichtsbehörde die Feststellung, dass es keinen Verstoss gegen formelles öffentliches Baurecht gibt. Bei einem Baustopp handelt es sich um eine jederzeit widerruf- und abänderbare Anordnung.

Fehlende Rechtswidrigkeit – Baustopp nicht gerechtfertigt
Die gesetzlichen Vorschriften für den Natur – und Heimatschutz finden sich im Kanton  Schwyz im Kantonalen Gesetz für den Natur- und Heimatschutz KNHG sowie auch im Planungs- und Baugesetz PBG. Dennoch handelt es sich beim Ortsbildschutz innerhalb der Bauzonen um einen Autonomiebereich der Gemeinden. Die kantonale Denkmalpflege bzw. das Amt für Kultur hat im Gesamtentschied vom 8. Mai 2018 eine eigenständige Beurteilung vorgenommen. Widersprüche zwischen der Beurteilung der kantonalen Fachstelle und der kommunalen Baubewilligungsbehörde sind nicht auszumachen. Die Baubewilligung ist somit formell einwandfrei und die Voraussetzungen für das aufsichtsrechtliche Einschreiten sind so sicher nicht gegeben. Die Differenzen ergaben sich erst im Rahmen der Umsetzung der Pflästerarbeiten. Bei der Materialisierung muss sich die kommunale Baubehörde mit den Empfehlungen der Denkmalpflege auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung hat jedoch sehr wohl stattgefunden, unter Berücksichtigung der verschiedensten Aspekte und Blickwinkel.

Einbezug der Denkmalpflege klar gegeben und belegt
Eine objektive Betrachtung zunächst des Ablaufs des Baugesuchs- und später des Einspracheverfahrens zeigt auf, dass die Denkmalpflege stets über die Art und Weise der geplanten Ausführungen informiert war. So wurde unter anderem etwa im technischen Kurzbericht vom 22. März 2019 festgehalten:  "Die Pflästerung innerhalb des PiP (ergänzt: Platz im Platz)wird neu komplett mit geschnittenen und sandgestrahlten Flusskieselsteinen erstellt. Somit kann der ganze Platz, im Gegensatz zum Auflageprojekt durch alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, gleichermassen benutzt werden".

Weiter wird im Beschluss-Dispositiv der bezirksrätlichen Baubewilligung verpflichtend festgehalten: „Die Richtlinie „Behindertengerechte Fusswegnetze“ der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen bzw. die SN-Norm 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ sind verbindlich ….umzusetzen“. Diese Norm sieht vor, dass die Fugenbreiten auf lediglich 6 -8 mm zu begrenzen sind. Bei einer Reihenpflästerung mit Flusskieseln von verschiedener Grösse entstehen aber Fugen von bis zu 8 cm Breite. Werden diese Fugen gesandet und vom Regen ausgewaschen, sind faustgrosse Löcher zwischen den Steinen zu erwarten. Daher entspricht eine ungebundene, gesandete Verlegung der Flusskiesel in keiner Weise den Vorgaben der Hindernisfreiheit. Als weitere Argumente gegen Sandfugen sind der enorm höhere Aufwand für den Unterhalt des Platzes, die eingeschränkte Festigkeit, Sicherheit und Rutschfestigkeit sowie Haftungsfragen aufzuführen.

Schnelles weiteres Vorgehen zwingend
Der Bezirk Einsiedeln verlangt die rasche Durchführung von Augenscheinnahme und Verhandlung unter der Beteiligung der Vertreter von Bezirk, Kloster, Denkmalpflege und Behindertenorganisationen. Dieser Verfahrensantrag erscheint gerade auch im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeiten nach Aufhebung des Baustopps und in Anbetracht der notwendigen Koordinierung zwischen der Platzgestaltung Bezirk und Kloster zweckmässig und zielführend. Die sofortige Einberufung aller Beteiligten drängt sich zudem auf, da die Fachstelle für hindernisfreie Architektur den Bezirk als Bewilligungsbehörde mit Eingabe vom 17. September 2019 auf eine drohende Abweichung von der bewilligten Ausführung hingewiesen hat.

​Stellungnahme Baustopp Klosterplatz

20.09.2019

Bezirk Einsiedeln nimmt Kenntnis vom vorsorglichen Baustopp beim Klosterplatz Einsiedeln und bestätigt, dass bezüglich der Art der Pflästerung unterschiedliche Ansichten bestehen. Zweifellos bedarf der Klostervorplatz in Einsiedeln mit seiner kunsthistorischen Bedeutung einer besonders sorgfältigen Gestaltung.


Bei der Festlegung der Art der Pflästerung ist es, objektiv gesehen, schwierig oder unmöglich, die verschiedenen Ansprüche zwischen Hindernisfreiheit für alle Menschen, Ästhetik, technischer Machbarkeit und Funktionalität vollumfänglich abzudecken. Der Bezirk Einsiedeln hat deshalb eigens für den Platz Lösungen für die Pflästerungen entwickelt, welche möglichst allen Interessen gerecht werden. Von allen Seiten müssen aber auch gewisse Kompromisse gemacht werden.

Für den Bezirk Einsiedeln als Bauherrschaft der öffentlichen Hand, hat die Hindernisfreiheit eine sehr hohe Priorität. Dies ist auch vom Gesetzgeber so vorgegeben. Der ganze Platz im Platz, der zentralste und expressivste Bereich des Klostervorplatzes, muss daher möglichst barrierefrei sein und den Zugang zum Frauenbrunnen gewährleisten. Mit einer fugenlosen Pflästerung oder einer fugenlosen Pflästerung in Teilbereichen wäre dies nicht mehr gegeben.

Der Bezirk Einsiedeln betont, dass seit den ersten Tagen der Planung bis hin zur Festlegung der Materialien für die Neugestaltung des Platzes, die Denkmalpflege eng in sämtliche Entscheidungsprozesse mit eingebunden war.

Der vom Bildungsdepartement verfügte vorsorgliche Baustopp erscheint unverhältnismässig, da gewisse Arbeiten wie etwa die Muldenrinnen sowieso ausgeführt werden müssen und die Fugen der Pflästerung erst am Schluss der Arbeiten eingebracht werden. Der Bezirksrat Einsiedeln wird deshalb noch heute eine Änderung der Verfügung beantragen und innert der 10-Tages-Frist Einsprache erheben. Der Bezirk weist ebenfalls darauf hin, dass bei einer Aufrechterhaltung des Baustopps der planmässige Abschluss der Arbeiten am 18. April 2020 nicht mehr eingehalten werden kann und damit auch die Aufführungen des Welttheaters im Sommer 2020 auf dem Platz möglicherweise gefährdet sind.

Vorsorglicher Baustopp durch Bildungsdepartement wegen Pflästerung

19.9.2019

Die Pflästerungen in Diskussion:

Flusskiesel verlegt in Reihenpflästerung.

Rechts die Variante mit fester Verfugung, links die Variante mit loser Sandverfugung. Bei der linken Variante ist mit einer steten Auswaschung des Fugensandes zu rechnen. Die Instandhaltung ist mit hohem Aufwand verbunden.

Durch die lose Verfugung wird die Oberfläche der Pflästerung insgesamt holpriger, die Hindernisfreiheit kann damit nicht gewährleistet werden.

Das Baugeschehen auf dem Kloster-/Hauptplatz

17.06.2019

Mit den Bauarbeiten zum neuen Haupt- und Klosterplatz wird in Kürze begonnen. Mit der Bauphase I wird am 6. August 2018 gestartet. Die gesamte Fläche zwischen Hauptstrasse/Klosterplatz/Schmiedenstrasse wird in der ersten Phase von den Untergrund- und Belagsarbeiten betroffen sein und ist bis November 2018 nicht befahrbar. Der Zugang zu Café Tulipan, zur Buchhandlung Benzinger sowie zum Restaurant Tulipan ist jederzeit gewährleistet.
 

 
Die Bauphase II, ab April 2019, umfasst die Treppenanlage um den Marienbrunnen sowie Teile der Haupt- und Ilgenweidstrasse.


Der gesamte Haupt- und Klosterplatz wird in 5 Phasen saniert und neu gepflästert. Der Platz wird ab Mai 2020 der Bevölkerung und den Besuchern in seiner vollen Schönheit wieder zur Verfügung stehen.
    
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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