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Einführung Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht

Auflage Anpassung Baureglement

31.10.2024

In Anwendung von § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 4 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 31. Oktober bis und mit 2. Dezember 2024.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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