09.06.2022
Gestützt auf § 13 des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September 1999 (StraG, SRSZ 442.110) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungsund Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es können deshalb vom 12. Februar bis 12. März 2021 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, Rathaus, 2. Stock, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, eingesehen werden:
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Unterlagen sind bis spätestens 12. März 2021 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.
11.11.2021
Bereits früher wurde darüber orientiert, dass die Meinungen betreffend die Neugestaltung des Dorfplatzes teilweise diametral auseinandergehen und kontrovers sind (EA 35/21). Nun liegt die vertiefte Analyse der während der öffentlichen Mitwirkung vom 12. Februar – 12. März 2021 eingegangenen knapp 20 Stellungnahmen vor. Sie wurden in einem Bericht zusammengefasst, der vom 12. November 2021 bis am 12. Januar 2022 während 60 Tagen zur Einsichtnahme in der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie aufliegt (s. Inserat) und auch auf der Internetseite des Bezirks eingesehen werden kann (unter «Laufende Projekte»). Ein weiteres Mitwirkungs- oder Einspracheverfahren ist nicht damit verbunden bzw. käme erst bei einer öffentlichen Planauflage des Bauprojektes zum Zuge.06.05.2021
Während der Auflagefrist gingen beim Bezirksrat knapp 20 Stellungnahmen zum geplanten Dorfplatz ein. Das Mitwirkungsverfahren wurde durchs Band begrüsst, wenngleich das Projekt an sich und insbesondere der Zeitpunkt teils kritisch hinterfragt wurden.11.02.2021
Der Bezirksrat startet ein öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Neugestaltung des Dorfplatzes. Dieser soll attraktiver und den vielfältigen Ansprüchen und Nutzungen gerecht werden. Die Verkehrsführung wird belassen und es sind weiterhin neun Parkplätze sowie eine Pflästerung vorgesehen. Der Planungsperimeter wurde neu auf den Dorfplatz beschränkt.