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Dorfplatz

Mitwirkungsverfahren Neubau Dorfplatz

09.06.2022

​Gestützt auf § 13 des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September 1999 (StraG, SRSZ 442.110) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungsund Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es können deshalb vom 12. Februar bis 12. März 2021 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, Rathaus, 2. Stock, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, eingesehen werden:

  • Situationsplan vom 12. Februar 2021 im Massstab 1 : 200
  • Projektbeschrieb vom 12. Februar 2021

Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Unterlagen sind bis spätestens 12. März 2021 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.

Bericht Neugestaltung Dorfplatz

11.11.2021

Bereits früher wurde darüber orientiert, dass die Meinungen betreffend die Neugestaltung des Dorfplatzes teilweise diametral auseinandergehen und kontrovers sind (EA 35/21). Nun liegt die vertiefte Analyse der während der öffentlichen Mitwirkung vom 12. Februar – 12. März 2021 eingegangenen knapp 20 Stellungnahmen vor. Sie wurden in einem Bericht zusammengefasst, der vom 12. November 2021 bis am 12. Januar 2022 während 60 Tagen zur Einsichtnahme in der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie aufliegt (s. Inserat) und auch auf der Internetseite des Bezirks eingesehen werden kann (unter «Laufende Projekte»). Ein weiteres Mitwirkungs- oder Einspracheverfahren ist nicht damit verbunden bzw. käme erst bei einer öffentlichen Planauflage des Bauprojektes zum Zuge.

Gemäss Leitbild des Bezirks Einsiedeln gilt die Aufwertung und Erhöhung der Attraktivität des Dorfkerns als wichtige Stossrichtung im Bereich Raum, Umwelt und Verkehr. Ein grosses Gewicht kommt dabei der Achse Bahnhof bis Kloster zu. Der Bezirksrat wird nach Ablauf der Einsichtsfrist über das weitere Vorgehen entscheiden
 

Neugestaltung Dorfplatz: Resultat Mitwirkungsverfahren

06.05.2021

Während der Auflagefrist gingen beim Bezirksrat knapp 20 Stellungnahmen zum geplanten Dorfplatz ein. Das Mitwirkungsverfahren wurde durchs Band begrüsst, wenngleich das Projekt an sich und insbesondere der Zeitpunkt teils kritisch hinterfragt wurden. 

(Amtl.) Vom 12. Februar 2021 bis 12. März 2021 führte der Bezirksrat ein Mitwirkungsverfahren zum Projekt «Neugestaltung Dorfplatz» durch (siehe EA 12/2021). Dieses wurde  von direkt betroffenen Anwohnern, von Ortsparteien und Vereinen sowie auch von Privatpersonen rege genutzt, was positiv zu werten ist. 

Die eingereichten Stellungnahmen lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien einteilen: Die grundsätzlich zustimmenden halten sich in etwa die Waage mit den ablehnenden. Dazu kommen fünf Stellungnahmen, welche das Projekt vorläufig zwar eher kritisch beurteilen, die jedoch mit gewissen Anpassungen oder vertieften Abklärungen eine Umgestaltung begrüssen.

Abstimmung mit Drittprojekten und Gesamtschau
Einige Vernehmlasser machen ein grundsätzliches Problem in der fehlenden Gesamtschau aus. Die Planungsabsichten des Bezirks scheinen in der ganzheitlichen Betrachtung für den Bürger somit zu wenig nachvollziehbar zu sein. Diese beinhaltet die Verknüpfung mit wichtigen Drittprojekten wie dem Bahnhofareal, der Hauptstrasse oder der Strassenführung in Richtung Alpthal. 
Unbestritten ist sodann, dass die Wirkung des Dorfplatzes stark vom Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben lebt und auch umgekehrt. Diesbezüglich scheint eine Koordination wohl unabdingbar. 

Gestaltung und Parkierung
Bezüglich der eigentlichen Gestaltung des Dorfplatzes gehen die Meinungen weit auseinander. Während die einen Bänke platzieren, Bäume pflanzen und auf Parkierungsmöglichkeiten verzichten möchten, sehen andere darin keine Aufwertung des Platzes, wünschen mehr Parkplätze und möchten, dass auf dem Platz auch Anlässe durchgeführt werden können.

Verkehrsregime
Praktisch alle Stellungnahmen sehen in der Anpassung der Vortrittsberechtigung entlang der Langrütistrasse eine Verbesserung der Situation und der Verkehrssicherheit. Eine Mehrheit begrüsst auch die temporäre Durchfahrtsmöglichkeit zwischen der Langrütistrasse und der Schwanenstrasse bei Anlässen auf der Hauptstrasse. Ebenfalls positiv wahrgenommen wird die Anpassung des Geschwindigkeitsregimes über den Dorfplatz, wobei die Diskussion über Tempo 20 oder 30 geführt wird. 

Wie weiter?
Die eingereichten Stellungnahmen werden nun in einem Bericht zusammengefasst und näher geprüft. Die grosse Herausforderung wird für den Bezirksrat danach darin bestehen, aus dem Mitwirkungsverfahren und den eingegangen Stellungnahmen die richtigen bzw. mehrheitsfähigen Schlüsse zu ziehen. Aktuell scheint der Zeitpunkt für eine Abstimmung über einen Baukredit noch nicht reif. Zu erwähnen ist indessen, dass sich das Ganze auch erst in einem Planungsstadium befindet und keine Präjudizien für umliegende Projekte bestehen.

Neugestaltung Dorfplatz

11.02.2021

Der Bezirksrat startet ein öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Neugestaltung des Dorfplatzes. Dieser soll attraktiver und den vielfältigen Ansprüchen und Nutzungen gerecht werden. Die Verkehrsführung wird belassen und es sind weiterhin neun Parkplätze sowie eine Pflästerung vorgesehen. Der Planungsperimeter wurde neu auf den Dorfplatz beschränkt.
    
(Amtl.) Der Dorfplatz im Unterdorf vor dem Kultur- und Kongresszentrum «Zwei Raben» wird seit langem mehr als Verkehrsknoten, denn als eigentlicher Platz wahrgenommen. In den 1970er-Jahren war dieser noch baulich vergrössert worden. Heute laufen auf dem Dorfplatz mehrere Strassen – Haupt-, Schwanen-, Schmieden- und Langrütistrasse und die beiden Zufahrten zum Sagenplatz – zusammen und führen des Öfteren zu unübersichtlichen und verkehrsunsicheren Situationen.
    
Aufwertung des Dorfkerns
Gemäss Leitbild des Bezirks Einsiedeln gilt die Aufwertung und Erhöhung der Attraktivität des Dorfkerns als wichtige Stossrichtung im Bereich Raum, Umwelt und Verkehr. Ein grosses Gewicht kommt dabei der Achse Bahnhof bis Kloster zu.  
    
An der kommunalen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 wurde ein Baukredit für die Sanierung und Umgestaltung des Dorfplatzes und der unteren Hauptstrasse durch die Stimmbevölkerung knapp abgelehnt. Die Vorlage beinhaltete damals nebst der Umgestaltung auch die Sanierung der bestehenden Werkleitungen (Kanalisation, Wänibach, Trinkwasser- und Erdgasversorgung, Strom, Telefon und TV-Kabel). Die Kosten des gesamten Pakets beliefen sich auf ein Total von gut drei Millionen Franken.
    
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Die Sanierung sämtlicher Werkleitungen und des Wänibachs mussten 2017 gemacht werden (gebundene Ausgaben). Ausstehend bleibt somit die Gestaltung des Dorfplatzes, welche nun – insbesondere kostenmässig – transparenter vorgelegt werden kann. Der Bezirksrat legt einen neuen, abgespeckten Vorschlag auf und startet ein politisches Mitwirkungsverfahren (öffentliche Planauflage, § 13 kantonales Strassengesetz).
Der Dorfplatz nimmt im Einsiedler Dorfbild – nebst dem Bahnhofplatzareal und dem Klosterplatz – eine wichtige Rolle ein. Er ist «Eingang» in die Langrüti-, Schwanen- und Hauptstrasse, dient als Vorplatz und Aufenthaltsbereich bei Anlässen im Kultur- und Kongresszentrum «Zwei Raben» und stellt für Besucherinnen und Besucher eine erste Visitenkarte Einsiedelns dar. Vorgesehen ist, dass der Dorfplatz in Zukunft sowohl Verkehrsknoten als auch Aufenthaltsbereich, sowohl Parkplatz wie auch Veranstaltungsort sein soll.  Die bisherige Verkehrsführung wird beibehalten und geplant ist auch das Belassen von neun Parkplätzen. Mit einer attraktiven und qualitätsvollen Gestaltung des Platzes (Bogen- und Reihenpflästerung wie auf dem Klosterplatz) soll er diesen Funktionen gerecht werden.
Im Unterschied zur vom Souverän 2016 abgelehnten Sachvorlage beschränkt sich die neue Vorlage sodann auf den eigentlichen Dorfplatz und ist finanziell transparenter. Die Kostenschätzung auf Stufe Vorstudie (+/- 20%) beträgt 1.71 Mio. Franken.
   
Die Planunterlagen für die öffentliche Mitwirkung liegen vom 12. Februar bis zum 12. März 2021 im Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, 2. Stock, auf. 
         
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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