Herbst

Ausscheidung Wuhrbäche

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Kurt Lagler, Projektleiter
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Öffentliche Auflage zur erstmaligen Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche

06.11.2025

An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Einsiedeln und das entsprechende Wuhrreglement angenommen. Der Bezirksrat hat am 3 April 2024 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Beides, Wuhrreglement und Ausführungsbestimmungen sind auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln unter der systematischen Rechtssammlung einsehbar und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. 

Im Rahmen der Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche wurde vom 31. Januar bis 31. März 2025 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Unter Berücksichtigung des Mitwirkungsverfahrens hat der Bezirksrat mit Beschluss vom 15. Oktober 2025 erstmalig das Verzeichnis der Wuhrbäche ausgeschieden. Gemäss Art. 2 Abs. 3 des Wuhrreglements ist das Verzeichnis der Wuhrbäche öffentlich aufzulegen. Die entsprechenden Unterlagen liegen im dritten Stock des Rathauses, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf oder können auf der Homepage unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen werden. 

Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat Einsiedeln Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. November bis 27. November 2025.

Mitwirkungsbericht

24.10.2025

Mit der Neuorganisation des Wuhrwesens stellt der Bezirk Einsiedeln die Pflege und den Unterhalt der Wuhrbäche auf neue Beine. Ziel ist eine einheitliche, effiziente und zukunftsorientierte Organisation des Hochwasserschutzes und des Gewässerunterhalts. Der Bezirksrat hat nun beschlossen, das Wuhrreglement und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen per 1. Januar 2026 vollständig in Kraft zu setzen. Damit übernimmt der Bezirk die Aufgaben der bisherigen sechs Wuhrkorporationen, die sich bis Ende 2027 auflösen werden. Für den operativen Betrieb wird das Bezirksgebiet in einen Wuhrkreis mit acht Wuhrrevieren eingeteilt. Diese orientieren sich weitgehend an den bisherigen Perimetern und werden von einem Kreisleiter sowie je einem Wuhrmeister pro Revier geführt. So soll der Gewässerunterhalt klar geregelt und effizient sichergestellt werden. Es werden nicht sämtliche Bäche vom Bezirk übernommen, sondern nur die sogenannten Wuhrbäche. Während der öffentlichen Mitwirkung von Ende Januar bis Ende März 2025 gingen 35 Anträge mit 80 Bachabschnitten ein. Elf Abschnitte mit total 3,84 Kilometern Länge erfüllten die Kriterien und sollen neu ins Wuhrbachverzeichnis aufgenommen werden. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Website des Bezirks einsehbar. Der Bezirk wird das Verzeichnis und den Plan der Wuhrbäche sowie Änderungen während 20 Tagen öffentlich auflegen. Während dieser Zeit besteht eine Einsprachemöglichkeit. Mit der Inkraftsetzung des Wuhrreglements und der Ausführungsbestimmungen schafft der Bezirksrat die Grundlage für ein modernes und koordiniertes Wuhrwesen im ganzen Bezirk Einsiedeln.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
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