Winter

Zahlungserleichterung

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.

Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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