Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.
Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.