Meldung an das Steueramt erfolgt durch die Einwohnerkontrolle.
Wegzug innerhalb Kanton Schwyz
Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil Sie die Steuern für das ganze laufende Jahr in der Gemeinde bezahlen müssen, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe.
Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir an Ihre neue Wohnsitzgemeinde.
Wegzug ausserhalb Kanton Schwyz
Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil Sie die Steuern für das ganze laufende Jahr in der Gemeinde bezahlen müssen, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe.
Zuviel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich mindestens einen Monat, bevor Sie wegziehen.
Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen des laufenden Jahres zu deklarieren.
Wir benötigen zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung bzw. einen Kontoauszug von zu saldierenden Konti der 3. Säule.
Wegzug Juristische Personen
Wegzüge werden aufgrund des Handelsregisterauszugs vorgenommen.