Mit der Abmeldung endet die Steuerpflicht per Wegzugsdatum und es besteht für das Jahr des Wegzuges eine unterjährige Steuerpflicht. Vor der Abmeldung müssen Sie noch eine Steuererklärung ausfüllen (ab dem 1. Januar des entsprechenden Jahres bis zum Datum der Ausreise) und dem Steueramt eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt geben.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Steueramt, das heisst mindestens einen Monat vor dem Wegzugsdatum ins Ausland.
Sämtliche Steuern inklusiv direkte Bundessteuer und eventuell Kapitalabfindungssteuer werden bei einem Wegzug ins Ausland über das Steueramt Einsiedeln abgerechnet. Sie müssen den gesamten Steuerausstand vor Ihrer Abreise beglichen haben.
Sobald Sie alle Steuerangelegenheiten erledigt haben, können Sie sich beim Einwohneramt Einsiedeln definitiv abmelden.