Winter

Verzugs-, und Vergütungszins

Verzugszins: §23 Steuerbezugsverordnung

Für verspätet geleistete Zahlungen wird gemäss Steuerbezugsverordnung ab Verfallsdatum der Rechnung ein Verzugszins belastet.

Vergütungszins: §22 Steuerbezugsverordnung

Erweisen sich die aufgrund einer Rechnung bezahlten Beträge als zu hoch, wird ab Zahlungsdatum, jedoch frühstens ab 01.07. des Steuerjahres ein Zins vergütet.

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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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