Verzugs-, und Vergütungszins
Verzugszins: §23 Steuerbezugsverordnung
Für verspätet geleistete Zahlungen wird gemäss Steuerbezugsverordnung ab Verfallsdatum der Rechnung ein Verzugszins belastet.
Vergütungszins: §22 Steuerbezugsverordnung
Erweisen sich die aufgrund einer Rechnung bezahlten Beträge als zu hoch, wird ab Zahlungsdatum, jedoch frühstens ab 01.07. des Steuerjahres ein Zins vergütet.
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