Der Rückerstattungsantrag ist unter Verwendung des amtlichen Formulars zusammen mit der Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuern einzureichen. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel mittels interner Umbuchung an Ihre Steuerrechnung (Staats-, und Gemeindesteuer) durch die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Verrechnungssteuer, 6430 Schwyz an das jeweilige Steueramt.
Auskünfte für den Bereich Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erhalten Sie direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz.