Die Kant. Steuerverwaltung überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst mit der Veranlagungsverfügung steht fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen im vergangenen Jahr war.
Wenn Sie die Veranlagungsverfügung erhalten haben, ist es sinnvoll, sie zu kontrollieren und evt. mit der Steuererklärung abzugleichen.
Sollten Sie mit Ihrer Veranlagung nicht einverstanden sein, können Sie innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich und begründet Einsprache bei der Kantonalen Steuerkommission erheben.
Bei Fragen gibt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter (auf Veranlagungsverfügung ersichtlich) gerne Auskunft.