Winter

Veranlagungen

Die Kant. Steuerverwaltung überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst mit der Veranlagungsverfügung steht fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen im vergangenen Jahr war.

Wenn Sie die Veranlagungsverfügung erhalten haben, ist es sinnvoll, sie zu kontrollieren und evt. mit der Steuererklärung abzugleichen.

Sollten Sie mit Ihrer Veranlagung nicht einverstanden sein, können Sie innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich und begründet Einsprache bei der Kantonalen Steuerkommission erheben.

Bei Fragen gibt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter (auf Veranlagungsverfügung ersichtlich) gerne Auskunft.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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