Winter

Steuererlass, Zahlungserleichterung, Ratenzahlung

Steuererlass

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeuten, können ein Gesuch um Erlass der Steuern einreichen. Eine Voraussetzung für das Steuererlassgesuch ist die definitive Veranlagungsverfügung der entsprechenden Steuerperiode. Das Steuererlassgesuch ist handschriftlich ausgefüllt (inklusiv Belege zu sämtlichen Positionen) der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz zuzustellen.

Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz entscheidet endgültig über den Erlass.

Zahlungserleichterung / Ratenzahlung

Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) beantragt werden.

Ratenzahlungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten vorzusehen und werden nur in einer finanziellen Notlage gewährt.

Dazu ist dem Steueramt Einsiedeln ein schriftlicher (E-Mail / Brief) effektiver und realistischer Zahlungsvorschlag zu unterbreiten oder beim Steueramt direkt vorzusprechen.
Das Gesuch um Ratenzahlung kann auch online beantragt werden.

Gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Verzugszins erhoben.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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