Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeuten, können ein Gesuch um Erlass der Steuern einreichen. Eine Voraussetzung für das Steuererlassgesuch ist die definitive Veranlagungsverfügung der entsprechenden Steuerperiode. Das Steuererlassgesuch ist handschriftlich ausgefüllt (inklusiv Belege zu sämtlichen Positionen) der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz zuzustellen.
Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz entscheidet endgültig über den Erlass.Ratenzahlungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten vorzusehen und werden nur in einer finanziellen Notlage gewährt.
Dazu ist dem Steueramt Einsiedeln ein schriftlicher (E-Mail / Brief) effektiver und realistischer Zahlungsvorschlag zu unterbreiten oder beim Steueramt direkt vorzusprechen.
Das Gesuch um Ratenzahlung kann auch online beantragt werden.