Die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst mit der Veranlagungsverfügung steht fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen im vergangenen Jahr war. Erst dann können wir Ihnen aufgrund der Veranlagungsverfügung die definitive Schlussrechnung ausstellen.
Wenn Sie die Veranlagungsverfügung erhalten haben, ist es sinnvoll, diese Verfügung zu kontrollieren und eventuell mit Ihrer eingereichten Steuererklärung abzugleichen.
Sollten Sie mit Ihrer Veranlagungsverfügung nicht einverstanden sein, ist innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich und begründet Einsprache bei der Kantonalen Steuerkommission zu erheben. Die Rechtsmittelbelehrung ist auf der Veranlagungsverfügung ersichtlich.
Bei Fragen zur Veranlagungsverfügung gibt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter, welcher auf der Veranlagungsverfügung ersichtlich ist, Auskunft.
Bei Fragen zur definitiven Schlussrechnung gibt Ihnen das Steueramt Einsiedeln gerne Auskunft.