Winter

Provisorische Steuerrechnung

1. prov. Steuerrechnung

Sie erhalten jeweils am 1. Juni für das laufende Jahr eine provisorische Steuerrechnung mit den Faktoren des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorperiode oder der Vorgemeinde (bei Zuzug).

Veränderte Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr

Wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändern wird, können Sie dem Steueramt Einsiedeln schriftlich mitteilen wie hoch oder tief das steuerbare Einkommen und Vermögen ausfallen wird. Die prov. Steuerrechnung wird dann aufgrund Ihren Angaben angepasst. Damit Sie allenfalls vom Skonto profitieren können, müsste diese Meldung bis spätestens 15. Juni bei uns eintreffen.

Evt. 2. prov. Steuerrechnung aufgrund Steuererklärung

Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, könnten Sie evt. eine 2. prov. Steuerrechnung erhalten. Dies nur, wenn Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss Ihrer Steuererklärung gegenüber den Faktoren der 1. prov. Steuerrechnung stark abweichen.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
5ver7rwf/alx#tuc9ngs$@bs.ezx7iry.kew-ink6sie%edl'elg8n.c4chu

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
'scf6huk5lvp+erm$wal%ltw$uny7g@p0bek'zii5rkn4eim0nsa4iek0deg7lnh0.cb+hj
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.