Winter

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer der Kantonalkirchen austreten möchten, müssen Sie eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Austrittserklärung Ihrer Kirchgemeinde zustellen. Die Kirchgemeinde informiert uns anschliessend über Ihren Kirchenaustritt.

Die Kirchensteuer wird pro Rata abgerechnet. Das heisst, Sie haben die Kirchensteuer bis zu Ihrem Austrittsdatum zu entrichten.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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