Wenn Sie aus einer der Kantonalkirchen austreten möchten, müssen Sie eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Austrittserklärung Ihrer Kirchgemeinde zustellen. Die Kirchgemeinde informiert uns anschliessend über Ihren Kirchenaustritt.
Die Kirchensteuer wird pro Rata abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie die Kirchensteuer bis zu Ihrem Austrittsdatum zu entrichten haben.