Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und sich über seine Identität ausweisen. Minderjährige und bevormundete Personen sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. durch die gesetzliche Vertretung zu begleiten. Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Der nicht begleitende Elternteil gibt seine Zustimmung mit nachstehendem Einwilligungsformular schriftlich ab:
www.sz.ch/public/upload/assets/9581/Einwilligungsformular.pdf
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust der Identitätskarte ist die Verlustmeldung mitzubringen. Erhältlich bei einem Schweizer Polizeiposten.
- aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Kindern ab 7 Jahren ist die Unterschrift bei der Antragsstellung erforderlich
Gültigkeit:
- Identitätskarte/Pass für Kinder und Jugendliche: 5 Jahre
- Identitätskarte/Pass für Erwachsene: 10 Jahre
Preis
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 35.00 / Erwachsene CHF 70.00