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Schall bei Veranstaltungen - Merkblatt
Veranstalter sind verpflichtet, Massnahmen zum Schutze des Publikums vor Gehörschäden zu befolgen. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden bei Veranstaltungen im Innen- sowie Aussenraum zu verhindern. Bei Lärmklagen ausserhalb des Veranstaltungsgeländes ist das Umweltschutzgesetz (USG) massgebend.
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