Wichtiger Hinweis:
Diese vereinfachte Möglichkeit zur Anpassung der provisorischen Rechnung wird angesichts der aktuellen Situation (Covid-19) angeboten. Die neuen Rechnungsgrundlagen sollen jedoch weiterhin auf möglichst realistischen Angaben/Schätzungen beruhen. Besten Dank!
Die Steuerbezugsstellen behalten sich vor, provisorische Rechnungen, die auf solchen Selbstangaben erstellt wurden, noch vor der Steuerveranlagung wieder zu korrigieren.