Gültig ab 1. Januar 2018
Die Kulturkommission erlässt – gestützt auf Art. 10 Abs. 2, Bst. g des Reglements der Kulturkommission des Bezirks Einsiedeln vom 20. Dezember 2017 – folgendes Reglement:
Reglement für die Verleihung des Einsiedler Kulturpreises
1. Grundsatz
Die Kulturkommission verleiht den Einsiedler Kulturpreis in allen Sparten der Kunst, für Literatur, Musik und Gesang, Tanz, Fotografie, Film und Theater sowie auch für Design, Publizistik und Brauchtum. Er gilt als Anerkennung und Dank seitens des Bezirks für ausserordentliche Verdienste am kulturellen Leben in Einsiedeln.
Geehrt werden können Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen, die sich in besonderem Masse im kulturellen Bereich in Einsiedeln hervorgetan oder verdient gemacht haben oder deren Leistungen kommunale, regionale oder überregionale Beachtung gefunden haben.
Der Einsiedler Kulturpreis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben. Die Vergabe wird durch die Kulturkommission Einsiedeln organisiert.
2. Preisträger
Der Einsiedler Kulturpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen für deren bedeutendes kulturelles Schaffen verliehen. Preisträger oder ihr Werk müssen einen Bezug zum Bezirk Einsiedeln aufweisen.
3. Preisgeld
Das Preisgeld beträgt Fr. 5‘000.--. Die nötigen Mittel für den Preis und die Übergabefeier sind im Budget der Kulturkommission unter dem entsprechenden Konto enthalten.
4. Nomination
Der Kulturpreis wird öffentlich ausgeschrieben.
Jede Person kann der Kulturkommission Einsiedeln Kandidatinnen und Kandidaten zur Nomination vorschlagen. Der Vorschlag soll begründet werden und aussagekräftig dokumentiert sein. Er ist schriftlich, ausgedruckt oder auf elektronischem Weg einzureichen. Nominationsanträge müssen eine kurze Biografie des vorgeschlagenen Kulturschaffenden bzw. ein Portrait der Organisation sowie Angaben darüber enthalten, wieso das kulturelle Schaffen oder das Werk für Einsiedeln eine besondere Bedeutung hat.
Eingabefrist ist der 30. April des Jahres, in dem eine Ehrung durchgeführt wird.
Die Kulturkommission kann selbst auch eigene Nominationen vornehmen.
5. Preisverleihung
Die Kulturkommission entscheidet nach Sichtung der Eingaben und Beratung, ob der Preis vergeben werden soll und eine Preisverleihung durchzuführen ist. Die Kulturkommission trifft die Wahl der auszuzeichnenden Person bzw. Organisation und gibt diese anschliessend öffentlich bekannt.
Die Kulturkommission entscheidet geheim. Ihr Entscheid ist nicht anfechtbar.
Die offizielle Preisverleihung erfolgt durch die Kulturkommission. Der Anlass ist öffentlich und wird in angemessenem Rahmen durchgeführt.
6. Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gewährung eines Kulturpreises oder einer anderweitigen Vergabe.
7. Rechtskraft
Dieses Reglement tritt mit dem Beschluss der Kulturkommission vom 23. Januar 2018 rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.
Einsiedeln, 23. Januar 2018
Kulturkommission Einsiedeln