Winter

Erbschaftsamt

Bei einem Todesfall sind Angehörige oft plötzlich mit vielen verschiedenen formalen Auflagen konfrontiert. Tätigkeiten, wie die Regelung der Bestattung und Meldungen an verschiedene Ämter nehmen viel Zeit in Anspruch. 

Das Erbschaftsamt ist zuständig für bestimmte, von Bund und Kanton zugewiesene Aufgaben.

Alle Massnahmen zur Sicherung des Erbgangs (Art. 490, 546, 548, 551-556 ZGB), insbesondere Anordnung von:

  • Inventar per Todestag für die direkte Bundessteuer
  • Siegelung
  • Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB)

Der Einzelrichter des Bezirkes Einsiedeln (Bezirksgericht, Eisenbahnstrasse 20a, Postfach 38, 8840 Einsiedeln; Tel. 055 418 74 34) ist u.a. für nachfolgende Erbschaftssachen zuständig:

  • Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen
  • Ausstellen der Erbbescheinigungen und Willensvollstreckerzeugnisse
  • Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen

Informationen und Dokumente zu den erbrechtlichen Aufgaben des Bezirksgerichts finden Sie auf der Seite des Bezirksgerichts.

Informationen und Formulare
Kontakt:
Hauptstrasse 78 
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 25
(era+bsa2chr1afy+tsi,amq9t@q-bee1zie5rks5eiz%nsd3iez,des.lnk+.cl)hi

Standort in GoogleMaps
Öffnungszeiten:
Montag 08.30 - 11.30  
Dienstag 08.30 - 11.30  
Mittwoch 08.30 - 11.30  
Donnerstag      08.30 - 11.30  
Freitag 08.30 - 11.30  
oder nach Vereinbarung
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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